Betroffene Regionen und Ticket-Rechte: Was Reisende zum Bahnstreik ab 10. Januar wissen müssen
Ab Mittwochabend (10. Januar) folgt laut GDL-Mitteilung der nächste Bahnstreik. Was passiert mit gekauften Tickets? Und welche Regionen sind betroffen? Ein Überblick.
München – Der Tarifstreit zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Deutschen Bahn (DB) hält an. Erneut tritt die GDL in den Streik – den Bahn-Fahrgästen steht eine schwere Woche bevor. Die Lokführergewerkschaft mit ihrem Chef Claus Weselsky will die Bahn von Mittwoch (10. Januar) 2.00 Uhr bis Freitag (12. Januar) 18.00 Uhr bundesweit bestreiken. Die DB-Verantwortlichen reagierten am Sonntagabend (7. Januar) prompt: Die Bahn kündigte einen Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt an, um die Arbeitsniederlegung per einstweiliger Verfügung zu stoppen.
Reisende müssen mit massiven Einschränkungen durch GDL-Streik rechnen – diese Verkehrsmittel sind betroffen
Bei den beiden GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn jeweils rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen – nur jeder fünfte IC oder ICE fuhr wie geplant. Die Auswirkungen im Regionalverkehr waren je nach Region sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern fuhr so gut wie kein Zug mehr. Auch bei der kommenden Arbeitsniederlegung ab 10. Januar rechnet die Bahn laut einer Mitteilung mit „massiven Auswirkungen des GDL-Streiks auf den Bahnbetrieb“. Diese betreffen nicht nur den Fernverkehr, sondern auch den Regionalverkehr – also etwa S-Bahnen.
Vom Warnstreik sind neben der Deutschen Bahn weitere Eisenbahnunternehmen betroffen. Dazu zählt der Transdev-Konzern (u.a. Bayerische Oberlandbahn, NordWestBahn) sowie City Bahn Chemnitz. Fahrgäste müssen sich also darauf einstellen, dass es weitreichende Einschränkungen auf den Schienen gibt. Im Güterverkehr geht ebenfalls fast nichts, dort beginnt der GDL-Warnstreik sogar schon am Dienstag (9. Januar) um 18 Uhr.

Bahnstreik in Deutschland ab Mittwochabend: Welche Regionen sind betroffen?
In der GDL sind überwiegend Lokführer und das Zugpersonal gewerkschaftlich organisiert. Unter den Fahrdienstleitern, die für die bundesweite Koordination des Zugverkehrs verantwortlich sind, wurde zwar auch zum Warnstreik aufgerufen, allerdings sind sie in der GDL nicht besonders stark vertreten. Falls sich also trotz des Streiks Lokführer entscheiden, zur Arbeit zu kommen, könnte theoretisch auch ein Zug losfahren.
Zwar wurde bundesweit zum Streik aufgerufen, doch die Auswirkungen dürften sich regional unterscheiden. Bekanntermaßen hat die GDL vor allem im Südwesten und den ostdeutschen Bundesländern viele Gewerkschaftsmitglieder, dem Regionalverkehr droht vor allem hier der Schienen-Stillstand. Zudem gelten Frankfurt und Stuttgart als Städte mit vielen GDL-Mitgliedern, hier dürfte der S-Bahn-Betrieb vom Streik stark betroffen sein. Auch die S-Bahn-Berlin verkündete via X (ehemals Twitter), man rechne mit „massiven Beeinträchtigungen des S-Bahn-, Regional- und Fernverkehrs“. Ähnlich dürfte es in Hamburg aussehen.
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Im Nordwesten der Bundesrepublik hat die Lokführergewerkschaft dagegen weniger Mitglieder. Entsprechend geringer könnte der GDL-Streik hier ausfallen.
Fahrgastrecht-Infos zum Bahn-Streik ab Mittwoch (10. Januar) – was passiert mit meinem Ticket?
Bahn-Kunden stellen sich nun die übliche Frage: Was passiert mit meinem bereits gekauften Ticket für den Zeitraum des Streiks? Zwar wird es einen Notfahrplan der Deutschen Bahn geben, das Angebot ist aber nur sehr begrenzt. Die Bahn rät Reisenden in der Regel bei einem Streik dazu, die Fahrten – wenn möglich – zu verschieben. Auch greifen bei einem Streik einige Ticket-Rechte für Bahn-Kunden.
Bei vorherigen Warnstreiks hatte sich die Deutsche Bahn kulant gezeigt: Bahnreisende konnten die geplante Bahnfahrt im Fernverkehr verschieben und ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Auch die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen wurde aufgehoben. Außerdem galten Tickets weiterhin für den ursprünglichen Zielort, selbst bei geänderter Streckenführung. Sitzplatzreservierungen ließen sich kostenlos stornieren. Diese Ticket-Rechte dürften auch während des GDL-Streiks ab 10. Januar wieder greifen.
Eine weitere Option ist die Variante Geld zurück: Sobald ein Zugausfall für eine gebuchte Verbindung fix ist, können Bahnreisende ihr Ticket kostenlos stornieren. Der bezahlte Ticketpreis wird entweder in Form eines Gutscheins verrechnet oder zurückgezahlt. Inhaber eines Nahverkehr-Tickets können auf höherwertige Züge wie ICE oder EC umsteigen. Sie müssen den Betrag für den teureren Zug zwar vorstrecken, können sich diesen aber rückerstatten lassen. Das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote sind von dieser Sonderregelung ausgenommen.
Zug fällt wegen Bahn-Streik aus? Ab wann es Entschädigung gibt
Entschädigungszahlungen für Bahn-Kunden ermöglichen die gesetzlichen Fahrgastrechte: Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, bei zwei Stunden erhöht sich die Rückzahlung auf 50 Prozent des Ticketpreises. Darüber hinaus müssen Fahrgäste die Bahnreise gar nicht antreten, wenn frühzeitig eine Verspätung am Ziel um mindestens eine Stunde absehbar ist. Betroffene können sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Falls nur ein Teil der gebuchten Strecke zurückgelegt wurde, können Bahnreisende für den nicht gefahrenen Teil der Bahnstrecke eine Rückerstattung einfordern. Auch wer die Reise entnervt abbricht und zum Startbahnhof zurückfährt, krieg den vollen Ticketpreis zurück.
Bahn-Kunden haben ein Jahr lang Zeit, ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Die Rückerstattung ist auch auf digitalem Weg möglich: Wurde ein Bahn-Ticket online oder per App gekauft, können Kunden die Entschädigung über das eigene DB-Kundenkonto auf bahn.de oder in der Bahn-App beantragen. Auch an den Info-Points und in den Reisezentren der Bahnhöfe kann das Fahrgastrechte-Formular der Bahn eingeholt werden – oder steht online zum Herunterladen bereit.
Zudem können Bahn-Mitarbeiter direkt im Zug bei Verspätungen helfen. Anschließend können die entsprechenden Unterlagen digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden. (kh)