Kleinigkeit kostet Bürgergeld-Empfängerin den Job: Diese Rechte haben Arbeitnehmer bei Kündigungen

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Eine Bürgergeld-Empfängerin startet einen neuen Job in einer Putzfirma. So weit, so gut. Doch dann geht etwas schief. Die Kündigung lässt nicht lange auf sich warten.

Mannheim – Jeden Cent doppelt umdrehen – Für viele Empfänger des Bürgergeldes ist dies in Deutschland realer Alltag. Dies gilt auch für Beate und Ela. Die beiden Damen sind Nachbarinnen in den Mannheimer Benz-Baracken und die Protagonisten in der RTLZWEI Reality-TV-Doku „Hartz und herzlich“.

Beate, 55 Jahre alt und Langzeitarbeitslose, hat bisher wenig Glück im Berufsleben gehabt. Zusammen mit ihrer Nachbarin Ela ergattert sie endlich eine Stelle. Eigentlich war es eine Chance raus aus dem Finanzkeller, doch kaum sind die beiden Frauen angestellt folgt auch schon wieder die erste Entlassung.

„Hartz und herzlich“-Teilnehmerinnen verlieren Job: Kündigung kommt per Telefon

Die beiden Frauen gehen motiviert an ihre neue Arbeit heran. Doch dann unterläuft Ela ein folgenschweres Missgeschick. „Da ist morgens um 9 Uhr eine Schulklasse gekommen – normalerweise gehe ich um 9 Uhr morgens rein zum Putzen, aber jetzt waren die schon vor der Tür gestanden und es war noch nicht geputzt“, schildert Ela die unglückliche Situation.

Beate und Ela aus der RTL-Zwei-Sendung „Hartz und Herzlich“ sitzen am Küchentisch
Freude währte nur kurz: Die beiden Bürgergeldbezieherinnen Beate und Ela berichten freudestrahlend von ihren neuen Minijobs. © RTLZWEI / UFA SHOW & FACTUAL

Die Konsequenz: Sie wird gebeten, ab sofort um 6 Uhr morgens zu arbeiten, was für sie aufgrund der Betreuung ihres Enkels vor Schulbeginn nicht möglich ist. Die fristlose Kündigung lässt daraufhin nicht lange auf sich warten und kommt direkt per Telefon. Bei Ela und ihrer Freundin Beate hinterlässt sie einen bitteren Beigeschmack. Für Frust sorgte bei ihnen auch, zu sehen, wie viel von dem erarbeiteten Geld letztlich auf ihrem Konto landet.

Arbeitssrecht: Was kann man bei Kündigung oder Freistellung machen?

Sicherlich nicht nur die beiden „Hartz und Herzlich“-Protagonistinnen fragen sich, ob man gegen eine Kündigung rechtlich vorgehen kann. Die kurze Antwort: Ja. Arbeitnehmende können innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Eine Beratung, beispielsweise durch Gewerkschaften, kann ebenfalls dabei helfen, die Optionen zu verstehen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Was passiert, wenn man nicht gekündigt, aber von der Arbeit freigestellt wird? Der Lohn für die Zeit der Freistellung wird in der Regel bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt. Bei konkreten Fragen zur Freistellungssituation ist es ratsam, sich an die Vermittlungsfachkraft zu wenden oder, falls vorhanden, den Betriebsrat hinzuzuziehen. Diese können individuelle Informationen und Ratschläge geben, die auf die persönliche Situation zugeschnitten sind.

Eine Frage, die oft aufkommt, ist, ob ein genereller Anspruch auf eine Abfindung besteht. Tut es nicht – eine Abfindung ist in der Regel eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht. Und: eine Abfindung kann mitunter Auswirkungen auf die Auszahlung von Arbeitslosengeld haben. (ls)

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