Streik-Chaos in Deutschland - GDL darf weiter streiken - Verdi ruft zu Streiks an Flughäfen am Donnerstag auf

ÖPNV-Warnstreik startet - Weiterhin Einschränkungen nach GDL-Ausstand

Mittwoch, 13. März 2024, 07.56 Uhr: Ein Streik folgt auf den nächsten: Nach dem Ende des erneuten Lokführer-Streiks bei der Deutschen Bahn am Mittwoch (2.00 Uhr) folgt in vier hessischen Städten ein Ausstand im öffentlichen Nahverkehr. In Frankfurt, Wiesbaden, Kassel und Gießen rief die Gewerkschaft Verdi zu einem dreitägigen Ausstand auf. Der Warnstreik soll mit der Frühschicht am Mittwoch starten und bis zum Ende der Spätschicht in der Nacht von Freitag auf Samstag andauern.

Nach dem Ende des erneuten Streiks der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) sind im Bahnverkehr Anlaufschwierigkeiten wahrscheinlich. So hatte eine Bahnsprecherin am Dienstag angekündigt, dass es nach Ende des Ausstands noch zu einzelnen Verspätungen und Ausfällen kommen könne. Fahrgästen werde empfohlen, sich vor Fahrtantritt über die jeweiligen Verbindungen zu informieren.

In Frankfurt sollen für die Dauer des ÖPNV-Warnstreiks keine U-Bahnen und Straßenbahnen fahren, wie die Verkehrsgesellschaft Traffiq mitteilte. Der Busverkehr soll in Frankfurt dagegen nicht betroffen sein. Dadurch sei mit einer spürbar höheren Nachfrage zu rechnen. In Kassel seien während des Streiks gravierende Einschränkungen bei Bussen und Bahnen zu erwarten, sagte eine Sprecherin der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft (KVG).

In Wiesbaden ist weitgehend mit einem Stillstand im Busverkehr zu rechnen, nur einzelne Linien von Partnerunternehmen dürften fahren, wie das Busunternehmen ESWE Verkehr mitteilte. In Gießen sollen die Busse während des Ausstands nach Samstagsfahrplan unterwegs sein, wie die örtlichen Stadtwerke verkündeten.

In Hessen geht es in den Tarifverhandlungen den Angaben zufolge hauptsächlich um bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, beispielsweise durch eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden, mehr Urlaubstage sowie zusätzliche Entlastungstage für Schicht- und Nachtarbeit. Verdi verhandelt derzeit in mehreren Bundesländern über neue Manteltarifverträge für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe. Zuletzt hatte es am 1. und 2. März einen zweitägigen Warnstreik im kommunalen ÖPNV in Hessen gegeben.

Lokführerstreik endet - ÖPNV-Warnstreik startet

20.21 Uhr: Reisende in Hessen müssen sich auch nach dem Ende des Lokführerstreiks bei der Bahn in der Nacht zum Mittwoch (2.00 Uhr) vielerorts auf Einschränkungen einstellen. Auf den GDL-Streik folgt in Frankfurt, Wiesbaden, Kassel und Gießen ein dreitägiger Ausstand im öffentlichen Nahverkehr. Dazu hatte die Gewerkschaft Verdi aufgerufen. Der Ausstand soll mit der Frühschicht am Mittwoch starten und bis zum Ende der Spätschicht am Freitag andauern. Dadurch kann es bis in die Nacht zum Samstag Einschränkungen geben.

Während des Ausstands im kommunalen Nahverkehr sollen in Frankfurt laut der Verkehrsgesellschaft VGF die U-Bahnen und Straßenbahnen stillstehen. In Kassel sei mit gravierenden Auswirkungen bei Bussen und Bahnen zu rechnen, teilte das Verkehrsunternehmen KVG mit. Auch in Wiesbaden ist nach Angaben des Dienstleisters ESWE Verkehr ein weitgehender Stillstand der Busse zu erwarten. Zuletzt hatte es am 1. und 2. März einen zweitägigen Warnstreik im kommunalen ÖPNV in Hessen gegeben.

Auch bei der Bahn ist nach dem erneuten GDL-Streik mit etwas Anlaufzeit zu rechnen: „Wir versuchen, morgen den Verkehr planmäßig zu fahren, es kann aber noch zu einzelnen Verspätungen und Ausfällen kommen“, sagte eine Bahnsprecherin am Dienstag.

Nächster Streik an mehreren Flughäfen am Donnerstag

17.20 Uhr: Die Gewerkschaft Verdi ruft die Luftsicherheitskräfte an mehreren deutschen Flughäfen erneut zu einem Warnstreik auf. Der ganztägige Ausstand am Donnerstag betrifft die Airports Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart und Karlsruhe/Baden Baden, wie Verdi am Dienstag in Berlin mitteilte. Die Gewerkschaft rief Beschäftigte in der Fluggastkontrolle, in der Personen- und Warenkontrolle, der Frachtkontrolle und in Servicebereichen dazu auf, die Arbeit niederzulegen. 

Bei den Tarifverhandlungen der Luftsicherheit geht es um die Arbeitsbedingungen von rund 25 000 Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister. Sie kontrollieren im Auftrag der Bundespolizei Passagiere, Personal und Gepäck an den Zugängen zum Sicherheitsbereich.

Im Bundesland Bayern sind diese Kräfte im Öffentlichen Dienst angestellt, für den ein anderer Tarifvertrag gilt. Bei einer ersten Warnstreikwelle am 1. Februar an elf größeren Flughäfen waren nach Schätzungen des Flughafenverbands ADV rund 1100 Flüge ausgefallen, weil Passagiere nicht mehr in die Sicherheitsbereiche gelangen konnten. 

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hatte die Gewerkschaft Verdi zudem am 7. März an den Flughäfen in Frankfurt und Hamburg zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Auch die Beschäftigten an den Personal- und Warenkontrollen am Flughafen Köln/Bonn traten in den Ausstand. Damit sollte insbesondere der Frachtverkehr getroffen werden.

In dem Tarifkonflikt sind bislang fünf Verhandlungsrunden ohne Ergebnis geblieben. Verdi fordert bei einer Laufzeit von zwölf Monaten eine Stundenlohnerhöhung um 2,80 Euro mit schneller einsetzenden Mehrarbeitszuschlägen ab der ersten Überstunde. 

Die Arbeitgeber vom Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) haben nach eigenen Angaben 2,70 Euro in drei Stufen angeboten bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Neben dem Inflationsausgleich bedeute dies auch einen Reallohnzuwachs, hatte BDLS-Verhandlungsführer Frank Haindl erklärt. Eine sechste Verhandlung ist für den 20. März verabredet. 

Im Luftverkehr in Deutschland ist dies nur eine von mehreren Tarifauseinandersetzungen derzeit. Die meisten betreffen die Lufthansa und ihre Passagiere. Ungelöst ist unter anderem der Konflikt mit Verdi beim Lufthansa-Bodenpersonal und mit der Flugbegleitergewerkschaft Ufo beim Kabinenpersonal.

GDL darf weiter streiken - Bahn scheitert erneut vor Gericht

13.55 Uhr: Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann weitergehen. Die Deutsche Bahn scheiterte am Dienstag in Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt einen Antrag auf einstweilige Verfügung des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt.

Grundangebot bei der Bahn läuft nach Streikbeginn stabil

Dienstag, 12. März, 06.26 Uhr: Mit dem Streikbeginn der Lokführergewerkschaft GDL ist der Notfahrplan der Deutschen Bahn im Fern-, Regional und S-Bahnverkehr wie geplant angelaufen. „Es ist uns gelungen, im Fernverkehr trotz der kurzfristigen Streikankündigung der GDL wieder ein Grundangebot von rund 20 Prozent des üblichen Fahrplans anzubieten“, sagte eine Bahnsprecherin am Dienstagmorgen. Im Regionalverkehr ist das Angebot je nach Region unterschiedlich. Fahrgäste müssen den ganzen Tag über erneut mit großen Einschränkungen im Personenverkehr rechnen. Sie sind gebeten, sich über die Auskunftskanäle der Bahn über ihre Fahrt zu informieren.

Der sechste Arbeitskampf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) soll am Mittwochmorgen um 2.00 Uhr enden. Die Bahn scheiterte am Montagabend mit dem Versuch, den Ausstand vor dem Frankfurter Arbeitsgericht juristisch stoppen zu lassen. Sie kündigte daraufhin an, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen. Über die Berufung soll erst am Dienstag gegen Mittag - also nach Streikbeginn - verhandelt werden. Sollte das Hessische Landesarbeitsgericht anders entscheiden als das Frankfurter Arbeitsgericht, müsste die GDL ihren Streik unterbrechen. Ein sofortiges Ende der Einschränkungen für Fahrgäste würde das aber nicht bedeuten. 

Die Gewerkschaft kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit bei der Bahn. Knackpunkt des Konflikts ist weiterhin die Forderung, dass Schichtarbeiter künftig für das gleiche Geld nur 35 Stunden statt wie bisher 38 Stunden arbeiten müssen. In einer Moderation hatte die Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert. Dieser sah vor, die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden zu senken. Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern. Neue Streiks kündigt sie nun nicht mehr 48 Stunden vor Beginn an, sondern kurzfristiger. Auch Streiks über Ostern hat die GDL mit ihrem Vorsitzenden Claus Weselsky nicht ausgeschlossen.

Bahn kündigt nach Gerichtsentscheidung über Streik Berufung an

21.46 Uhr: Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik der Lokführergewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn erlaubt hat, will der Konzern in Berufung gehen. „Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move, am Montagabend.

Das Arbeitsgericht hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf abgelehnt. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich. Das strebt die Bahn eigenen Angaben zufolge an. Demnach soll dort am Dienstag verhandelt werden.

Der Streik der GDL ist bereits am Montagabend im Güterverkehr angelaufen und soll in der Nacht auf Dienstag auf den Personenverkehr ausgeweitet werden.

Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

21.10 Uhr: Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.

Arbeitgeber: GDL missbraucht Streikrecht

14.57 Uhr: Mit ihrem geplanten weiteren Streik bei der Deutschen Bahn missbraucht die Lokführergewerkschaft GDL aus Sicht der Arbeitgeberverbände ihr Streikrecht. „Der erneute Arbeitskampf der GDL bei der Bahn ist unverhältnismäßig und rechtlich fragwürdig“, kritisierte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, am Montag. „Die Gewerkschaft sollte sofort zurück an den Verhandlungstisch und in eine moderierte Schlichtung einwilligen.“

Der Unternehmervertreter forderte Änderungen im Streikrecht. „Wir benötigen ein Arbeitskampfrecht, das gerade auch für die Infrastruktur angemessene Ankündigungsfristen, Schlichtungsregelungen und Abkühlungsphasen vorsieht.“ GDL-Chef Claus Weselsky agiere ohne Rücksicht und unverhältnismäßig. „Das ist ein Missbrauch des Arbeitskampfrechts, der nicht länger vom Gesetzgeber akzeptiert werden sollte.“

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