Parken auf Gehwegen - Hunderttausende müssten abgeschleppt werden - Gericht fällt weitreichendes Park-Urteil

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Julian Stratenschulte/dpa Heute findet ein Prozess zum Thema Parken auf Gehwegen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum aufgesetzten Parken statt.

In vielen Städten parken Autos mit den Rädern auf dem Gehweg, weil sonst auf der Straße nicht genug Platz wäre. Fußgänger stören sich daran. Jetzt könnte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Städte zwingen, Gehweg-Parken zu verbieten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich mit der Frage, ob Anwohner gegen Autos auf Gehwegen vorgehen können. Ohne Erlaubnis ist es Autofahrern eigentlich verboten, beispielsweise mit zwei Rädern aufgesetzt auf dem Bürgersteig zu parken. In vielen Städten ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet und Behörden dulden es. Von dem Urteil könne eine „Signalwirkung„ ausgehen, sagte der Osnabrücker Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Henning J. Bahr, der Deutschen Presse-Agentur. 

„Aufgesetztes“ Parken auf Gehwegen künftig verboten?

Die fünf Kläger sind Eigentümer aus Bremen, wie einer der Kläger auf Rückfrage bestätigte. Sie besitzen Eigentum in Straßen, in denen Autofahrer nahezu durchgehend auf dem Bürgersteig parken. Die Kläger wollen, dass die Straßenverkehrsbehörde dagegen vorgeht. Die andere Partei ist die Stadt Bremen. Das Gericht hat einen einzelnen Verhandlungstag angesetzt. “Ob das Gericht an dem Tag zu einer Entscheidung kommt und das Urteil verkündet, kann ich nicht vorhersagen“, sagte eine Gerichtssprecherin. 

Autos in der Bremer Innenstadt wurden aufgesetzt auf dem Gehweg abgestellt.
Sina Schuldt/dpa/Symbolbild Autos in der Bremer Innenstadt wurden aufgesetzt auf dem Gehweg abgestellt.

Das Bremer Verwaltungsgericht entschied 2021, die Kläger seien berechtigt zu verlangen, dass die Straßenverkehrsbehörde einschreite. Die Behörde könne entscheiden, welche Maßnahme sie wähle. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte das 2022 in einem Urteil grundsätzlich. Es entschied aber anders als die Vorinstanz, dass die Behörde derzeit einen Spielraum habe, ob sie einschreite. Gänzlich tatenlos könne sie allerdings nicht bleiben. Die Behörde müsse beispielsweise begründen, warum sie keine einseitigen Halteverbotsschilder aufstelle, was eher wenig Aufwand erfordere.

Behörden müssten wohl in jeder Stadt einschreiten

Bahr sagte, soweit ihm bekannt, sei das Verwaltungsgerichtsurteil das erste, das Anwohnern zugeparkter Gehwege ein „Abwehrrecht“ gebe. Sollte das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Kläger entscheiden, könnten sich bundesweit Anwohner gegen zugeparkte Gehwege wehren. Die Folge wäre, dass wohl hunderttausende Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen müssten, beim „aufgesetzten“ Parken abgeschleppt zu werden. Möglich sei auch, dass sie künftig gegen andere ständige Verstöße - wie das übermäßig schnelle Fahren in Wohngebieten - vorgehen könnten. Sollte das Gericht zuungunsten der Kläger entscheiden, werde die Bremer Rechtsprechung vermutlich zurückgedreht. 

sv/dpa