Darf der Arbeitgeber festlegen, wann man Pause macht?

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In der Pause soll man von der Arbeit abschalten. Was können Beschäftigte selbst entscheiden, und welche Regeln gelten?

Beschäftigte haben einen Anspruch auf eine Pause. So ist es laut Arbeitszeitgesetz geregelt. Die Pause muss bei einer täglichen Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden mindestens 30 Minuten betragen, und bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Zudem ist es grundsätzlich möglich, die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Der kurze Gang zur Kaffeemaschine oder etwa zur Toilette zählen nicht als Pause, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) darüber hinaus berichtete. Eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes könne nur vorliegen, wenn sie mindestens 15 Minuten betrage.

Was ist in der Pause erlaubt?

Die Pause ist da, um sich zu erholen. Grundsätzlich bleibt es Beschäftigten selbst überlassen, wie sie ihre Pausenzeit verbringen. Manche gehen in der Pause zum Beispiel draußen spazieren oder sporteln, um von der Arbeit abzuschalten, andere verbinden die Mittagspause mit einem Einkauf oder holen die Kinder in der Kita ab. Voraussetzung ist, dass man sich an die vereinbarten Pausenzeiten hält.

Frau mit Handtasche und Einkaufstüten
Wer sich als Beschäftigter an die Pausenzeiten hält, darf auch gern shoppen gehen. (Symbolbild) © Ezequiel Sambresqui/IMAGO/PhotoAlto

Darf der Arbeitgeber festlegen, wann Beschäftigte Pause machen?

Können Beschäftigte selbst entscheiden, wann sie ihre Pause machen? Nicht immer. Denn bei der Frage, wann die Pause genommen werden sollte, haben Arbeitgeber gegebenenfalls ein Wörtchen mitzureden.„Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht und kann bestimmen, wann die Pause genommen werden muss“, kommt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zu Wort. Klar ist dabei: Die gesetzlich festgelegten Zeiten für Ruhepausen sind einzuhalten.

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Kann man früher heimgehen, indem man auf die Pause verzichtet?

Auf die Pause verzichten und dafür früher heim gehen? Keine gute Idee. Aus rechtlicher Sicht gilt: Ein Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Pause ist nicht möglich. Auch darf die Pause nicht zu Beginn oder am Ende des Arbeitseinsatzes liegen. Aus gesundheitlicher Sicht ist es zudem wichtig, regelmäßig Pausen und Bewegungsphasen einzulegen, wie Experten betonen.

Woran sollte man im Alltag achten?

Am Arbeitsplatz daheim gelten genauso die entsprechenden Arbeitszeit- und Pausenregelungen. Auch, wer im Homeoffice arbeitet, sollte zudem auf genügend Bewegung im Alltag achten, so das Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). „Die Wege zur Arbeit und zurück nach Hause fallen weg und auch der Plausch an der Kaffeemaschine mit den lieben Kolleginnen und Kollegen“, heißt es in einem Beitrag des BGF. „So summieren sich die Minuten, die wir uns pro Tag weniger bewegen – und das wird schnell spürbar. Stress, Verspannungen, Kopfschmerzen und auch das Körpergewicht nehmen zu.“ Deshalb sei es wichtig, ausreichend Bewegung in den Alltag einzubauen.

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