Illegale Konditorei aufgeflogen: Österreicherin verkauft 800 Torten – und kassiert ein Vermögen
Eine mutmaßliche Betrügerin in Österreich verkauft Torten schwarz und kassiert Arbeitslosengeld. Jetzt drohen Rückforderungen und eine Anzeige wegen Betrugs.
Linz – Die Strafen für Schwarzarbeit sind hoch. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen, wenn eine Arbeit ausgeführt und dabei die Steuerrechte missachtet werden. Die häufigsten Fälle von Schwarzarbeit finden laut Studien in der Bauwirtschaftsbranche statt. Aber auch in Gaststätten sowie in Speditionsbetrieben fliegen häufig Verstöße auf. Recht ungewöhnlich ist der Fall einer Frau, die illegal Kuchen backte.

Durch eine Anzeige im Netz soll der Betrug der Frau aus Österreich aufgeflogen sein
Eine Frau aus Österreich soll 806 Kuchen verkauft und dabei rund 72.000 Euro unversteuert eingenommen haben. Das teilte das Finanzministerium am Sonntag (25. Februar) mit. Der vermutlich illegale Konditoreibetrieb der 31-jährigen Oberösterreicherin flog durch eine Anzeige auf einer sozialen Plattform auf. Unter Schwarzarbeit fällt laut dem Portal Arbeitsrechte die Ausübung einer Tätigkeit, die gegen geltendes Recht verstößt. Dazu zählt unter anderem:
- Missachtung des Steuerrechts.
- Missachtung des Sozialversicherungsrechts.
- Fehlende Mitteilung gegenüber Behörden unn Sozialträgern.
- Keine Anmeldung eines Gewerbes.
Neben dem Kuchenverkauf soll die Österreicherin seit Beginn des Jahres 2022 kontinuierlich Arbeitslosenunterstützung und Notstandshilfe bezogen haben. Nach Angaben des Arbeitsmarktservice (AMS) Oberösterreich hat sie fast 17.000 Euro unrechtmäßig erhalten. „Solche Fälle sind keine Kavaliersdelikte und schaden den Prinzipien der fairen Wirtschaft und der solidarischen Gesellschaft“, äußerte Finanzminister Magnus Brunner.
Die Österreicherin habe vermutlich 90 Euro pro Kuchen verlangt
Die 31-Jährige muss nun mit Rückforderungen der vermutlich ungerechtfertigt beantragten Hilfen rechnen. Zudem hat die Finanzpolizei Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft und wegen Steuerhinterziehung beim Finanzamt erstattet. Es wird angenommen, dass die Frau pro Kuchen 90 Euro verlangt hat.
Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit
Werden Sie erwischt, droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Möglich sei aber auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, informiert die Arbeitslosenselbsthilfe.
Betrüger treiben auch auf WhatsApp ihr Unwesen: Die Polizei warnt vor einer neuen Methode, bei der sich die Täter sensible Daten von ihren Opfern erschwindeln. (tt/dpa)