Brut- und Nistzeit in der Region: Kein Heckenschnitt ab dem 1. März erlaubt

Region – Die steigenden Temperaturen und länger werdenden Tage lassen in der Region die ersten Sträucher austreiben. Gartenbesitzer greifen zur Heckenschere, um Gebüsche und Gehölze zurückzuschneiden. Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) erinnert in einer Pressemitteilung daran, dass der Gesetzgeber zwischen dem 1. März und dem 30. September zum Schutz der Natur einen radikalen Heckenschnitt untersagt. Laut LBV dürfen in diesem Zeitraum lediglich Form- und Pflegeschnitte erfolgen.