Attackiert und in Bach geworfen: BGH hebt Urteil gegen Mann im Mordfall Hanna (23) auf
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Sebastian T. im Mordfall Hanna aus dem März 2024 aufgehoben. Der damals 22 Jahre alte Angeklagte war am Landgericht Traunstein wegen des Mordes an der Medizinstudenten aus Aschau im Chiemgau zu neun Jahren Haft verurteilt worden.
Er soll sie im Oktober 2022 auf dem Heimweg von der Diskothek „Eiskeller“ überfallen, bewusstlos geschlagen und später in den Bärbach geworfen haben. Das Gericht sah diesen Sachverhalt als erwiesen an und verurteilte Sebastian T. zu neun Jahren Haft. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob das Urteil nun auf und verwies den Fall zurück an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein. Wann ein neues Verfhren startet, ist noch nicht klar.
Nach Mail: Vorsitzende Richterin hätte nicht mehr am Urteil mitwirken dürfen
In der Begründung wird vor allem ein abgelehnter Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler genannt. Diese hatte Anfanga Januar 2024 eine Mail an den Staatsanwalt des Verfahrens geschrieben und gesagt, dass sie davon ausgehe, dass der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord verurteilt werde.
Sebastian T. und dessen Verteidiger wussten zunächst nichts von diesem Mailverkehr. Die später hinzugekommene Verteidigerin Regina Rick fand die Mail erst zufällig in einem Nebenordner der Akte. Der Strafsenat schreibt in seinem Beschluss: Dieser Vorgang sei geeignet, „Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Vorsitzenden zu rechtfertigen“. Aßbichler hätte demzufolge an dem Urteil nicht mehr „mitwirken“ dürfen.