Mahnbescheid erhalten - Harrys und Meghans Wohltätigkeitsorganisation steht im Fokus der Behörden

Herzogin Meghan (42) und Prinz Harry (39) dürfen derzeit angeblich kein Geld für ihre Archewell Foundation sammeln oder ausgeben. Das berichtet unter anderem das „People“-Magazin. Demnach sei die Stiftung der royalen Aussteiger von einer kalifornischen Behörde, die für Wohltätigkeitsorganisationen zuständig ist, verwarnt worden. Offenbar sind „erforderliche Jahresberichte und/oder Verlängerungsgebühren“ nicht geliefert worden, heißt es.

Eine Quelle, die Archewell nahe stehen soll, erklärte dem Bericht zufolge allerdings, dass der betreffende Scheck abgeschickt, aber nicht angekommen sei. Die Stiftung erwarte, dass das Problem schnell gelöst werden könne. Nach Angaben des Insiders habe die Organisation ihre Unterlagen rechtzeitig eingereicht, aber ein zugesandter Scheck sei nie bei der Behörde eingegangen. Ein neuer Scheck soll unterwegs sein, und die Archewell Foundation gehe davon aus, dass das Problem innerhalb der nächsten sieben Arbeitstage verschwunden sei.

Prinz Harry und Herzogin Meghan: Mahnbescheid wegen versäumter Gebühren

Was war passiert? Am 3. Mai schickte Rob Bonta, der kalifornische Generalstaatsanwalt, im Namen des „California Registry of Charities and Fundraisers“ einen Mahnbescheid an die „Archewell Foundation“. Wie das US-Magzin „People“ aus den Dokumenten entnehmen konnte, ist die Organisation von Harry und Meghan „im Handelsregister für Wohltätigkeitsorganisationen als straffällig aufgeführt, weil es versäumt wurde, erforderliche Jahresberichte und/oder Verlängerungsgebühren einzureichen“. Die bittere Folge? Dem Herzogspaar von Sussex wurde auferlegt, vorerst keine Spenden mehr für ihre „Archewell Foundation“ anzunehmen oder Ausgaben im Namen der Organisation zu tätigen.

Prinz Harry & Herzogin Meghan: Droht ihrer „Archewell Foundation“ jetzt das Aus?

In dem Brief an Harry und Meghan hieß es demnach laut „People“: „Der Organisation können auch Strafen auferlegt werden – und ihre Registrierung kann vom Handelsregister (...) widerrufen werden. Sobald Sie die überfälligen Unterlagen eingereicht haben, werden Sie über die Höhe der geschuldeten Verspätungsgebühren informiert.“ Wie ein Insider jedoch gegenüber „People“ beteuerte, soll die „Archewell Foundation“ alle Unterlagen fristgerecht eingereicht haben. Ein übersandter Scheck sei jedoch nie eingegangen. Darüber wurde die Stiftung allerdings erst mit dem Mahnbescheid informiert. Ein neuer Scheck soll nun laut „People“ per Post verschickt worden sei. Die „Archewell Foundation“ gehe deshalb davon aus, dass das Problem innerhalb der nächsten sieben Werktage gelöst werde.