Alle Beitragszahler betroffen: Das ändert sich jetzt beim Rundfunkbeitrag
Beitragszahler müssen sich jetzt umstellen, denn beim Rundfunkbeitrag gibt es eine drastische Änderung. Diese betrifft Millionen Haushalte.
München – Der Beitragsservice (ehemals GEZ) wird umfassend reformiert, und eine drastische Neuerung steht bevor, die Millionen Haushalte betrifft. Die Regeln zur Zahlung des Rundfunkbeitrags werden entscheidend geändert, sodass Bürger sich nun deutlich umstellen müssen. Wer den Beitrag künftig nicht pünktlich überweist, muss mit saftigen Zuschlägen rechnen.

Neue Beitragspflicht bei Rundfunkgebühren – Eigenverantwortung statt Erinnerungsservice
Verbraucher, die den Rundfunkbeitrag bisher vierteljährlich per Einzelüberweisung bezahlten, erhalten ab sofort nur noch ein einziges Schreiben pro Jahr, in dem alle vier Zahlungstermine aufgeführt sind. Bislang gab es pro Quartal eine Zahlungsaufforderung. Wer nicht am SEPA‑Lastschriftverfahren teilnimmt, ist selbst dafür verantwortlich, die Termine im Blick zu behalten. Es erfolgt keine weitere Erinnerung.
Versäumt man eine fällige Zahlung, folgt prompt ein Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag. Daraufhin drohen zusätzliche Mahn‑ und Vollstreckungsmaßnahmen, sofern der Beitrag nicht unverzüglich entrichtet wird. Die Einsparung von Portokosten und Papier, gesteigerte Effizienz und Nachhaltigkeit seien die Gründe für die Neuerung. Bürgergeldempfänger können sich rückwirkend befreien lassen.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtzahlung der Rundfunkgebühren?
Wer den fälligen Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig überweist, erhält ohne weitere Erinnerung einen Festsetzungsbescheid. Dieser ist inklusive eines Säumniszuschlags von ein Prozent des säumigen Beitrags, mindestens jedoch acht Euro. Reagiert man nicht innerhalb der vierwöchigen Frist, wird der Bescheid vollstreckbar. Darauf folgen Mahnkosten, Vollstreckungsmaßnahmen und Pfändung von Konto- oder Lohn, so der Beitragsservice.
Weiterhin kann es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen. Wer länger als sechs Monate bewusst nicht bezahlt, kann mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld beaufschlagt werden. In extremen Fällen droht sogar Beugehaft. Zusätzlich können negative Schufa-Einträge die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen. Vollstreckungstitel berechtigen Behörden zur Pfändung von Sozialleistungen oder Lebensversicherungsansprüchen. Eine Beitragserhöhung ist derzeit nicht geplant.
Ab wann gelten die Neuregelungen zu den Rundfunkgebühren?
Die Änderungen treten schrittweise ab 2. Juni 2025 in Kraft und bergen ein erhebliches Kostenrisiko für Unorganisierte, weshalb ein SEPA-Lastschrifteinzug dringend empfohlen wird. Auch andere Zahlungsoptionen stehen zur Auswahl. Eine Barzahlung ist nur unter gewissen Bedingungen und mit Termin möglich. Wer keine Lastschrift nutzen möchte, sollte sich die Termine zum Zahlungsrhythmus zwingend notieren.
Ein Alarm im Handy kann sicherlich helfen, den Termin nicht zu verpassen. Zur Auswahl stehen für Verbraucher die quartalsweise Vorauszahlung zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder die halbjährliche Zahlung zum 1. Januar und 1. Juli. Eine Einmalzahlung am 1. Januar ist auf Antrag ebenfalls möglich. Verbraucher müssen also künftig auf ihre Zahlungen achten, ansonsten kann es teuer werden. (lu)