Millionensumme an die Konkurrenz: Lidl muss in Frankreich blechen
Ein französisches Gericht verurteilte Lidl zu einer Entschädigung in Millionenhöhe. Grund war der Vorwurf des „unlauteren“ Wettbewerbsvorteils.
Paris – Der Lebensmitteldiscounter Lidl wurde zu einer Geldstrafe von 43 Millionen Euro verurteilt, so entschied ein Berufungsgericht in Frankreich. Ein französischer Konkurrent hatte Lidl wegen „irreführender Geschäftspraktiken“ verklagt. Schuld daran waren zahlreiche ausgestrahlte TV-Werbungen, die zwar Angebote anpriesen, diese aber nicht in allen Filialen über einen gewissen Zeitraum garantierten. Das Gericht urteilte nun am 4. Juli, dass Lidl die Millionen hohe Geldstrafe als Entschädigung an den Konkurrenten zahlen muss.

Unlauterer Wettbewerb: Lidl verliert Berufung vor französischem Gericht
Das Berufungsgericht in Frankreich entschied, dass Lidl wegen „unlauteren Wettbewerbsverhaltens“ gegenüber dem französischen Konkurrenten Intermarché eine Entschädigung von 43 Millionen Euro zahlen muss. So heißt es in dem Urteil des Berufungsgerichts, das der Nachrichtenagentur AFP am 9. Juli vorlag.
Der deutsche Lebensmittelkonzern hatte im Zeitraum von 2017 bis 2023 in 370 TV-Werbespots Produkte zu attraktiven Preisen beworben, dann jedoch nicht sichergestellt, dass diese in allen Filialen über einen Zeitraum von 15 Wochen verfügbar waren, wie die Richter argumentierten. Zwar wurde darauf hingewiesen, dass die Angebote im Internet verfügbar seien, doch das Gericht urteilte, dass dieser Hinweis zu unauffällig gewesen sei. Er wurde „nur für einige Sekunden, in kleinen Buchstaben und unten rechts auf dem Bildschirm“ eingeblendet. Das Gericht folgerte: „Wir müssen daher zugeben, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass dies vom Verbraucher unbemerkt bleibt oder zumindest missverstanden wird“, heißt es in der Erklärung.
Der französische Konkurrent hatte Lidl bereits im Jahr 2019 verklagt, wurde jedoch zunächst 2022 abgewiesen. Intermarché ging dann erneut in Berufung.(Mit AFP)