Nicht nur Tanzverbot: Was an Allerheiligen alles nicht erlaubt ist
In einigen Bundesländern ist am 1. November ein gesetzlicher Feiertag, der Respekt und Ruhe einfordert. Damit fallen diverse Tätigkeiten und Filme weg. Ein Überblick.
München – Einige Menschen in Deutschland steuern auf ein gelassenes Halloween zu. Nicht nur, weil das Wetter wohl aller Voraussicht nach den Grusel-Fans in die Karten spielt, sondern auch, weil sie am nächsten Tag ausschlafen können. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland ist der 1. November ein gesetzlicher Feiertag – Allerheiligen.
Allerdings sollten die Halloween-Feierlichkeiten dann zügig zur Ruhe kommen: denn Allerheiligen zählt zu den stillen Feiertagen, an denen die katholische Kirche zur Andacht aufruft. Was nicht „dem ernsten Charakter des Tages“ entspricht, gilt als verpönt bis verboten.
Tag der stillen Andacht: Was an Allerheiligen ein No-Go ist
Jedes Jahr am 1. November ehrt die katholische Kirche allen Menschen, die für ihr besonders christliches und vorbildliches Leben verehrt und deshalb offiziell heiliggesprochen werden. In Deutschland hat sich für viele Menschen der Brauch gefestigt, an Allerheiligen verstorbenen Angehörigen zu gedenken und ihre Gräber zu pflegen. Wie an anderen stillen Feiertagen auch, etwa an Karfreitag, ist es ein Tag der Besinnung.

2024 fällt er auf einen Freitag – und verspricht zumindest für einige ein langes Wochenende. Partys oder andere größere Veranstaltungen sind allerdings nicht erlaubt. Geschäfte bleiben in den Bundesländern, in denen Allerheiligen gefeiert wird, ebenfalls zu. Wochenmärkte dürften ebenfalls nicht stattfinden. Zwischen 5 und 18 Uhr müsse besondere Rücksicht genommen werden.
Auch der Sport ist an diesem Tag eingeschränkt. Wer sich selbst sportlich betätigen möchte, wird keine Probleme haben. Einer Jogging-Runde steht nichts im Wege, auch Fitnessstudios haben geöffnet. Sportveranstaltungen sind in „der Hauptzeit des Gottesdienstes“ dagegen nicht gestattet. Die Hauptzeit ist in der Regel zwischen 6 und 11 Uhr.
Filme dürfen „ernsten Charakter des Tages“ nicht verletzten – Was heißt das?
Kunstausstellungen oder Museumsbesuche stehen mit dem stillen Feiertag nicht in Konflikt. Restaurants und Cafés haben ebenfalls gewohnt offen. Eine Besonderheit ist dagegen das Filmprogramm. Das Gesetz verlangt auch von der Filmwelt den Allerheiligen Respekt zu zollen. Einige Streifen haben an diesem Tag Sendepause.
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Das Bundesverfassungsgericht hält dazu in seinen Leitsätzen fest: „An stillen Tagen sind grundsätzlich ganztags öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt, die den ernsten Charakter des Tages nicht wahren.“ Und was darf man nun darunter verstehen? Keine Actionfilme? Keine Komödien? Muss die Halloween-Sparte bis dahin verschwunden sein?
Übrigens: „Heidi“ gehört wider hartnäckigen Gerüchten nicht zu den verbotenen Filmen, wie die FSK auf Anfrage der Augsburger Allgemeine klarstellt.
Welche Filme das genau betrifft, bewertet die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK), wie sie auf ihrer Homepage erklärt. Die Prüfung verfolge den Zweck, Kinoveranstalter vor kommunalen oder landesrechtlichen Aufsichtsmaßnahmen zu schützen. Wer aber in seinen eigenen vier Wänden einen Film schauen möchte, hat ohnehin nichts zu befürchten. Einzig das Kino unterliegt den Vorgaben des stillen Feiertags, Streamingdienste oder Fernsehen nicht.
„Sicherlich diskussionswürdig“: Sind stille Feiertage noch zeitgemäß?
Seit den 50er Jahren prüft die FSK Filme auf ihre Feiertagstauglichkeit. Ein prominentes – und wohl kaum überraschendes – Beispiel für Streifen, die keine Feiertagsfreigabe erteilt bekommen haben, ist Monty Python‘s „Das Leben des Brian“ (1979). Mittlerweile gibt es allerdings kaum noch Filme, die nicht mehr das entsprechende Siegel bekommen. Landeten zwischen den 50ern und 70ern fast die Hälfte aller neuen Kino-Filme auf dem „Feiertags-Index“, wurden in den vergangenen Jahren nicht einmal mehr ein Prozent als unangemessen für Feiertage eingestuft.
„Die Häufigkeit der Ablehnung einer Freigabe für die stillen Feiertage hat in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen. Dieser Sachverhalt ist auch Ausdruck einer Veränderung von gesellschaftlichen Wert- und Normvorstellungen hinsichtlich des Medienkonsums an den gesetzlich geschützten stillen Feiertagen“, schreibt die FSK auf ihrer Homepage.
Die Leinwand als Sinnbild für den Zeitgeist der Gesellschaft? In der jüngeren Vergangenheit häuften sich zumindest Diskussionen um stille Feiertage und deren gesetzlicher Auflagen. Auch die FSK schreibt: „Sicherlich diskussionswürdig ist, inwieweit diese Regelung insgesamt noch als zeitgemäß empfunden wird. Hier wären ein gesellschaftlicher Diskurs und der Gesetzgeber gefragt.“ Besonders gegen das Tanzverbot an Karfreitag regt sich mittlerweile deutlicher Protest in Deutschland.