Pferdehof Allerer: Behörden fordern Klarheit ein

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Was wurde wann gebaut, und was ist zulässig? Das Verwaltungsgericht musste sich am Pferdehof in Allerer einen Überblick verschaffen. © tp

Etliches hat Johann Strein an seinem Pferdehof im Allerer (Gemeinde Waakirchen) seit einer Baukontrolle erweitert, das von den Bauplänen abweicht. Das rief die Baubehörde im Landratsamt auf den Plan und jetzt schließlich auch das Verwaltungsgericht, das vor Ort tagte.

Waakirchen – Die Augenscheinnahme kostete das Gericht unter Vorsitz von Richter Korbinian Heinzeller einige Zeit. Es galt, den Ist-Zustand mit genehmigten Plänen und dem Zustand bei der Baukontrolle abzugleichen. Denn auch danach hat sich auf dem Anwesen allerhand getan. Zur besseren Abwicklung der Baustelle, wie Strein betonte, sowie späterer Abläufe bei der Anlieferung von Pferden oder Futter entstand in der Nähe der Reithalle eine offene Maschinenhalle – nach Auffassung des Hofbesitzers genehmigungsfrei unter 100 Quadratmetern. Zudem war die Zufahrt zur Halle jetzt wie eine Durchfahrt geregelt, weil die Lastwagen nicht hätten wenden können. Den Vorplatz der Reithalle, wo Wendemanöver möglich wären, nahmen Pferdetransporter ein, die luxuriösen Wohnmobilen in nichts nachstehen.

Hinter der Halle und oberhalb der Mistlege waren Paddocks als Schlechtwetterplätze entstanden. Ursprünglich waren diese graslosen Außenplätze für zwölf Pferde gedacht. Weil es nun aber 25 Einsteller seien, habe man erweitern müssen. Man habe dafür gesorgt, dass das Wasser über ein leichtes Gefälle auf das eigene Grundstück ablaufe, in ein Zisterne, aus der auch die Beregnungsanlage in der großen Reithalle gespeist werde. Der Mistplatz sei so gebaut, dass nichts das Grundwasser verunreinigen könnte, versicherte Strein bei der Begehung.

Wir investieren hier Millionen.“

Die endete, nach Abstechern zu besonders edlen Pferden, in einer ansehnlichen Außenterrasse am Waldrand, mit Sitzgelegenheiten und Barbecue-Vorrichtung. „Wir investieren hier Millionen“, erklärte Strein. Man müsse den Besitzern der eingestellten Pferde heutzutage schon „etwas bieten“. Mit seinen Erklärungen stieß er bei Richter Heinzeller auf mehr Verständnis als bei den Vertretern der Baubehörde und Landesanwalt Christian Konrad. Heinzeller schätzte die ein oder andere Maßnahme – aber nicht alle – tatsächlich als genehmigungsfrei ein. Dennoch war er sich mit Landesanwalt Konrad einig, der auf eine Einstellung sämtlicher Bauarbeiten bestand, um das Bauvorhaben in seiner Gesamtheit zu erheben und zu überprüfen. Konrad forderte die Vorlage eines Konzepts sowie vollständige Unterlagen und Pläne. Es gehe nicht darum, etwas zu beseitigen. Aber man wolle Klarheit, schließlich seien der Bauantrag vor langer Zeit gestellt und die zwei Seiten umfassenden Nachforderungen der Baubehörde nicht erfüllt worden.

Gerichtstermin am Pferdehof Allerer: Neue Frist endet am 15. Juli

Auf den Vorwurf von Streins Anwalt, die Verzögerungen lägen in der Arbeitsweise der Baubehörde begründet, die zwei Jahre lang nichts beanstandet hätte, aber jetzt mit dem „Holzhammer“ Baueinstellung komme, entwickelte sich ein Streitgespräch. Richter Heinzeller machte „zur Güte“ den Vorschlag, dass der Freistaat die Klage zurücknehmen und der beklagte Hofbesitzer zeitnah eine umfassende Dokumentation nachreichen, einen Tekturantrag stellen und die Nachforderungen abarbeiten solle. Darauf konnten sich die Parteien einigen. Die Frist für die Nachreichung wurde auf 15. Juli festgelegt.  

ak

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