Winterreifen-Regel in Nachbarland gilt ab November: Drastische Strafen drohen auch für Urlauber
Was, wenn keine Winterreifen am Auto sind? In Österreich sind die Regeln anders als in Deutschland – und Verstöße können teuer werden.
München – Von „O bis O“, also von Oktober bis Ostern: Diese Winterreifen-Faustregel ist in Deutschland weitläufig bekannt – gesetzliche Vorgaben stecken allerdings nicht dahinter. Doch wie bei den Alkohol-Vorschriften kann das in anderen europäischen Ländern variieren. Darauf sollten Sie im Österreich-Urlaub achten.
In Österreich gilt eine witterungsabhängige Winterreifen-Pflicht
Ähnlich wie in Deutschland besteht in Österreich keine allgemeine Winterreifenpflicht oder eine Pflicht zur entsprechenden Ausrüstung. Stattdessen ist eine situative, witterungsabhängige Pflicht in Kraft, die vom 1. November bis zum 15. April gilt. In diesem Zeitraum müssen Autofahrer, ob mit oder ohne Anhänger, stets auf schlechtes Wetter vorbereitet sein.
Bei eisglatter, rutschiger oder schneebedeckter Fahrbahn ist ein entsprechendes Reifenprofil erforderlich. Laut Informationen des ADAC schreibt die österreichische Straßenverkehrsordnung in solchen Situationen Winterreifen an allen vier Rädern vor. Alternativ können über die Sommerreifen der Antriebsräder Schneeketten angebracht werden. Allerdings nur, wenn die Straße vollständig verschneit oder vereist ist. Eine Pflicht zu Schneeketten besteht nur bei entsprechender Beschilderung. Der TÜV rät jedoch von einer Selbstmontage ab.
Winterreifen-Regel in Österreich: Camper sollten ausgerüstet reisen
Für Neuner-Busse gilt laut dem österreichischen Automobilclub ÖAMTC die Vorschrift, geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Wer eine Winterreise mit dem Wohnmobil nach Österreich plant, sollte im genannten Zeitraum sicherheitshalber Winterreifen auf die Räder der Antriebsachse ziehen und zusätzlich Schneeketten mitnehmen. Camper sollten zudem eine neue Regelung beachten, die in Kürze in Kraft tritt.
Tipp vom Automobilclub
Der Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) legt Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ans Herz, im betroffenen Zeitraum regelmäßig den Wetterbericht zu checken. Einfache Staunässe, wie es sie in den kälteren Monaten des Jahres nicht ungewöhnlich ist, könnte schnell zu Glatteis führen. Selbst wenn zu Tage milde Temperaturen und sonniges Wetter herrschen, könne das zur Dämmerung schnell ändern. Dann kann selbst bei einer Fahrt die Winterreifenpflicht gelten.
Quelle: ÖAMTC
Welche Reifen sind im Winter in Österreich erlaubt?
Als Winterreifen gelten alle Reifen, die mit den Kennzeichnungen „M+S“, „MS“ oder „M&S“ oder dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) versehen sind. In Österreich gibt es keine Vorschrift, welche dieser Kennzeichnungen verwendet werden müssen, im Gegensatz zu Deutschland, wo seit Oktober 2024 eine bestimmte Reifensorte vorgeschrieben ist.
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Höhere Strafen als in Deutschland möglich: Österreich greift bei Winterreifen-Verstößen durch
Auch wenn die Auswahl größer ist: Eine der oben genannten Winterreifen-Sorte muss es in Österreich sein. Fahrer, die mit ungeeigneter Ausrüstung erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 35 Euro rechnen. Dies ist zwar weniger als in Deutschland, wo bereits ein einfacher Verstoß mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird, jedoch sind die Strafen in Österreich bei möglicher Gefährdung deutlich höher.
Laut ADAC steigt in Deutschland das Bußgeld auf 80 Euro, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das eigene Fehlverhalten gefährdet werden. In Österreich kann die Strafe sogar bis zu 5000 Euro betragen. Darüber hinaus müssen Unfallbeteiligte ihrer Versicherung nachweisen können, dass der Unfall auch mit geeigneter Winterausrüstung passiert wäre, so der ÖAMTC. Wenn sie zudem noch zu schnell unterwegs waren, sind die Aussichten auf eine Kostenübernahme besonders gering. (rku/moe)