Ein Autofahrer wurde bei einer verbotenen Fahrt durch ein Landschaftsschutzgebiet am Walchensee von der Polizei gestoppt. Die Beamten stellten fest, dass der 33-Jährige keinen Führerschein besitzt. Ihm droht nun eine Anzeige.
Ein 33-jähriger Autofahrer ist verbotenerweise durchs Landschaftsschutzgebiet gekurvt – und das auch noch ohne Führerschein. Beamte der Polizeistation Kochel stellten am Samstag gegen 12.15 Uhr am Walchensee im Bereich der Staatsstraße 2072 bei Sachenbach einen Pkw mit Augsburger Kennzeichen fest. Da das Befahren der Straße sowie das Parken im dortigen Landschaftsschutzgebiet verboten ist, wurde der 33-jährige Fahrer einer Kontrolle unterzogen.
Bereits 2024 Fahrerlaubnis entzogen
Dabei stellte sich heraus, dass diesem die Fahrerlaubnis bereits 2024 rechtskräftig entzogen worden war. Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das bayerische Naturschutzgesetz. Weil der Beifahrer, der den Pkw mit gültiger Fahrerlaubnis nach Hause lenken sollte, drogenspezifische Auffälligkeiten aufwies, wurde vor Ort ein Drogenschnelltest durchgeführt. Dieser verlief jedoch negativ, sodass die beiden Männer ihre Fahrt fortsetzen konnten.