„Es haut mich um“ - Rentnerpaar zahlt in Pizzeria 5,20 Euro für Leitungswasser

Ein Ausflug ins Burgenland, das östlichste Bundesland Österreichs direkt an der Grenze zu Ungarn, endet für ein Ehepaar aus Niederösterreich laut "Heute" mit einer teuren Überraschung

5,20 Euro für Leitungswasser mit Zitrone – Paar fühlt sich abgezockt

Nach einem Spaziergang an einem heißen Tag in dem Ferienort Podersdorf am Neusiedler See, entschieden sie sich dazu, in einer Pizzeria eine Pause zu machen. Dort bestellten sie einen halben Liter Leitungswasser mit Zitrone und einen Espresso. 

Als sie schließlich die Rechnung bekamen, waren sie schockiert. Für das Wasser sollten sie 5,20 Euro bezahlen und für den Espresso 3,30 Euro. "Ich habe gedacht, es haut mich um!", erklärte die entsetzte Rentnerin laut "Heute". 

Das Lokal will das Paar nun nie wieder besuchen. "Ich bin nicht gierig, bin ja bereit etwas zu bezahlen, aber so viel. Dabei saßen wir nicht einmal direkt am See." Auf die Kritik des Paares wegen des hohen Preises reagierte der Kellner laut ihrer Beschreibung nicht. Er habe nur wortlos das Geld entgegen genommen.

Was in Deutschland als strafbarer Wucher gilt

In Deutschland kann ein extremes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung als Wucher eingestuft werden. Damit eine Anzeige wegen Wuchers Aussicht auf Erfolg hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der verlangte Preis ist mindestens doppelt so hoch wie marktüblich.
  • Die betroffene Person befindet sich in einer Zwangslage oder wird unerfahren bzw. in ihrer Willensbildung beeinträchtigt.
  • Ob Wucher vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden – idealerweise durch eine juristische Beratung.
  • Betroffene können sich an die Polizei wenden oder Hilfe bei Verbraucherzentralen suchen.