Erpressung der Familie Schumacher: Zwei von drei Angeklagten gestehen zum Prozess-Auftakt
Zwei Angeklagte gestehen im Erpressungsfall Schumacher, während ein Dritter seine Unschuld beteuert. Ein Urteil wird erst im neuen Jahr erwartet.
Wuppertal – Im Fall der versuchten Erpressung der Familie des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher haben der Hauptverdächtige und sein Sohn ihre Schuld eingestanden. Der 53-jährige Angeklagte aus Wuppertal erklärte beim Prozessbeginn am Amtsgericht: „Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut“. An den Anwalt, der Corinna Schumacher als Nebenklägerin vertritt, richtete er die Worte: „Richten sie der Familie bitte aus, dass es mir wirklich leidtut.“
Erpressungsfall Michael Schumacher: Zwei von drei Angeklagten gestehen zum Prozess-Auftakt
Laut Anklage hatte der Erpresser gedroht, private Fotos und Videos der Schumacher-Familie im Darknet zu veröffentlichen, sollte er nicht 15 Millionen Euro erhalten.
Die Fortsetzung des Prozesses ist für den Nachmittag mit Zeugenvernehmungen geplant. Ein Urteil wird jedoch erst im neuen Jahr erwartet. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage vorgesehen.
Im Erpressungsfall Michael Schumacher wurden 15 Millionen Euro gefordert
Der Hauptangeklagte erklärte am Dienstag (10. Dezember), dass er zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial von einem Mitangeklagten, einem gleichaltrigen Mann aus Wülfrath bei Wuppertal, erhalten habe. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass er das Material von einer Krankenschwester erhalten habe. „Ich wollte es denen zurückgeben. Ich dachte, ich könnte mit der Geschichte ein bisschen Geld verdienen. Die Summe sollte durch drei geteilt werden. Zwischen 10 und 15 (Millionen Euro) sollten es sein. Ich habe dann direkt 15 genommen.“
Er fügte hinzu: „Ich habe die Dateien runtergeladen und vervielfältigt auf vier USB-Sticks. Meinen Sohn habe ich gebeten, eine E-Mail-Adresse zu erstellen, die nicht rückverfolgbar ist.“ Er habe sich zunächst als Vermittler gesehen, der das Material zurückgibt. „Das ist blöde gelaufen. Was soll ich dazu sagen?“ Ihm sei gesagt worden, dass das Material von einer Krankenschwester stamme.

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Vater und Sohn gestehen die Erpressung der Schumacher-Familie
Der geständige Hauptverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, während die beiden anderen der Beihilfe beschuldigt werden.
„Ich sehe meinen Fehler ein“, gestand sein 30-jähriger Sohn, der ebenfalls angeklagt ist. Er habe für seinen Vater eine E-Mail-Adresse eingerichtet, ein Video von einem Telefonat seines Vaters mit einer Mitarbeiterin der Schumacher-Familie aufgenommen und E-Mails für seinen Vater verschickt. Dass es um Michael Schumacher ging, habe er erst später erfahren.
Im Fall der Schumacher-Erpressung behauptet der dritte Angeklagte, nichts mit der Sache zu tun zu haben
Der dritte Angeklagte, der zeitweise auf dem Anwesen der Schumacher-Familie in der Schweiz lebte, ließ durch seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin gab er zu, von der Familie unter anderem mit der Digitalisierung von Bildmaterial beauftragt worden zu sein.
Als er als Subunternehmer von der Familie abgezogen wurde, sei sein Zimmer durchwühlt worden. Dies fiel ihm auf, als er seine Sachen abholen wollte. Eine Festplatte sei verschwunden und ihr Verbleib nie hinterfragt worden. Sein Mandant habe nichts mit der Sache zu tun, betonte der Verteidiger am Rande der Verhandlung.
Eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie sagte als Zeugin aus, der Erpresseranruf sei auf einer Handy-Nummer eingegangen, die nur einem kleinen Kreis bekannt gewesen sei. Man habe zunächst jemand anderen als den angeklagten Ex-Mitarbeiter verdächtigt. „Jemand, der Zugang zur Familie hatte und nicht mehr für uns arbeitete.“
Das sei eine Krankenschwester gewesen, der man wegen ihrer Pflegeleistung gekündigt habe. „Wir haben da unschöne Dinge gesehen.“ Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten sich Verdachtsmomente gegen die Frau aber nicht erhärtet.
Schumacher-Mitarbeiterin sagt aus
Es seien auch schon früher Bilder angeboten worden. In einem Fall stammten die Fotos 2021 vom Pflege-Computer. Sie seien aber ohne Geldzahlung zurückgegeben worden. Es habe sie auch mal ein Konstanzer Anwalt kontaktiert, der Personen aus dem Rotlichtmilieu vertritt. Es sei aber immer klar gewesen, dass man sich nicht erpressen lasse, sagte die Mitarbeiterin.
Als dann ein Zeuge (47) aus dem Konstanzer Türsteher-Milieu auftaucht, wird es kurios. Er ziehe seine 33-seitige Aussage bei der Polizei zurück. Er habe sich zu einer Falschaussage verleiten lassen und wisse von der Sache in Wirklichkeit nichts. „Ich will hier Ihre Zeit nicht vergeuden.“
Zuvor hatte der Hauptangeklagte aber bereits ausgesagt, dass er den 47-Jährigen gefragt habe, ob er einsteigen und gemeinsame Sache machen wolle. Der 47-Jährige sei erbost gewesen, als er sein Angebot zurückgezogen habe.
Ein weiterer Zeuge aus Konstanz berichtet, auch ihm sei das Material gezeigt worden. Er sei gefragt worden, ob er Interesse hätte mitzumachen. Er habe aber abgelehnt. Dass es um eine Erpressung ging, sei nicht gesagt worden.
Nach einem schweren Ski-Unfall Ende 2013, bei dem Michael Schumacher eine Kopfverletzung erlitt, schottet die Familie ihn konsequent ab. Beim Prozessbeginn wurde Corinna Schumacher, die Ehefrau von Michael Schumacher, als Nebenklägerin zugelassen. Sie wird im Verfahren durch einen Anwalt vertreten.
Sehr sensible Daten wie Fotos und Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt
Neben 900 Bildern und fast 600 Videos der Familie wurden auch die digitalisierten Krankenakten von Michael Schumacher sichergestellt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Daten seien äußerst sensibel.
Der 53-jährige Hauptverdächtige aus Wuppertal ist vorbestraft und soll zum Zeitpunkt seiner Festnahme unter Bewährung gestanden haben. (ck/dpa)