Mietvertrag bei Bürgergeld: Diese Merkmale entscheiden über die Kostenübernahme

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Unklare Mietverhältnisse können dazu führen, dass das Jobcenter Wohnkosten nicht übernimmt – besonders bei Familienverträgen droht der Leistungsausschluss.

München – Fehlende schriftliche Vereinbarungen, unregelmäßige Zahlungen oder fehlende Nachweise – gerade bei Mietverhältnissen unter Verwandten führen solche Mängel oft dazu, dass das Jobcenter die Wohnkosten nicht übernimmt.

Ein junges Ehepaar sitzt gemeinsam am Tisch und überprüft diverse Dokumente.
Bürgergeld: Für die Kostenübernahme der Miete sollten typische Stolperfallen im Mietvertrag vermieden werden (Symbolbild) © Shotshop/ Imago

Zwar übernimmt das Jobcenter neben dem Regelbedarf auch die Kosten für Unterkunft und Heizung – allerdings nur, wenn diese als angemessen gelten (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Entscheidend ist, dass eine „wirksame und rechtlich verbindliche Mietzahlungsverpflichtung“ vorliegt, wie das Portal gegen-hartz.de betont. Freiwillige Zahlungen oder lockere Absprachen reichen nicht aus.

Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zeigt, welche Anforderungen an solche Mietverträge gestellt werden und welche Formfehler dazu führen können, dass Bürgergeld-Beziehende auf ihren Wohnkosten sitzen bleiben.

Wichtige Anforderungen an Mietverträge für Bürgergeld-Empfänger

Wer Bürgergeld bezieht und auf die Übernahme der Mietkosten angewiesen ist, sollte laut buerger-geld.org folgende Punkte beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden:

  • Unterkunftskosten nur bei echter Zahlungspflicht: Nur wenn im Leistungszeitraum eine rechtlich wirksame Mietforderung besteht, die nicht dauerhaft gestundet ist, kann das Jobcenter die Kosten für Miete und Heizung übernehmen.
  • Strenge Maßstäbe bei Familienmietverhältnissen: Mietverträge mit Angehörigen müssen objektiven Maßstäben standhalten – wie bei Fremden üblich. Eine intensivere Prüfung durch das Jobcenter ist rechtlich zulässig.
  • Kein Anspruch ohne verbindliche Mietzahlung: Wird die Miete unter Verwandten nicht regelmäßig eingefordert oder immer wieder gestundet, erkennt das Jobcenter die Kosten nicht an. Informelle Absprachen oder freiwillige Leistungen reichen nicht aus.

Das Bürgergeld sollte die Vermittlung von Empfängern in Arbeit verbessern, hat das Ziel aber verfehlt – neue Zahlen zeigen die bittere Fehlentwicklung.

Gerichtsurteil: Diese Fehler führen zur Ablehnung von Mietverträgen beim Bürgergeld

Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zeigt, welche Merkmale in Mietverträgen dazu führen können, dass das Jobcenter die Kostenübernahme ablehnt. Besonders streng prüfen Jobcenter und Gerichte Mietverträge zwischen Verwandten. Die häufigsten Fehler, die zur Verweigerung der Kostenübernahme führen, sind:

  • Fehlende schriftliche Vereinbarungen: Ohne schriftlichen Mietvertrag ist es schwer nachzuweisen, welche Pflichten tatsächlich bestehen. Mündliche Absprachen werden nicht anerkannt.
  • Unregelmäßige Zahlungen: Wenn die Miete nur sporadisch gezahlt wird, wertet das Jobcenter dies eher als freiwillige Unterstützung denn als verbindliche Mietzahlung.
  • Stundungen ohne Nachweis: Wird die Miete gestundet, ohne dass dies schriftlich vereinbart oder später eingefordert wird, geht das Jobcenter von einer fehlenden Zahlungspflicht aus.
  • Verrechnung von Nebenkosten: Wer etwa Heizöl oder Strom übernimmt, ersetzt damit nicht den Mietzins. Miet- und Nebenkosten müssen klar getrennt werden.
  • Fehlende Zahlungsnachweise: Quittungen, Kontoauszüge oder Überweisungsbelege sind notwendig, um die Mietzahlung nachzuweisen. Ohne diese Dokumente kann das Jobcenter die Zahlungspflicht nicht anerkennen.
  • Quelle: gegen-hartz.de

Der Vergleich zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld zeigt deutliche Unterschiede in den Regelungen und Leistungen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte indes an, Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger zu verschärfen. (vw)

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