Der Marktgemeinderat zeigte sich bei der jüngsten Sitzung gespalten – die Thematik ist schwierig und bedeutet auch einen Eingriff ins Eigentumsrecht.
Garmisch-Partenkirchen - Mit 14:7 Stimmen rang sich am Ende der Rat für die Aufstellung einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durch. „Wir mussten hier regulativ eingreifen“, war dazu das Credo von Bürgermeisterin Elisabeth Koch. Monatelang wurde das undankbare Thema zuvor in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses behandelt. „Aufgrund der äußerst angespannten Situation am Wohnungsmarkt im Kreisort sowie der stetig steigenden Zahl der Anträge zur Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen, soll eine Zweckentfremdungssatzung aufgestellt werden“, hieß es dazu in der vorangegangenen Begründung der Verwaltung.
Dies konnte Bauamts-Chef Jörg Hahn nur bestätigen. „Waren es beispielsweise im Jahre 2021 14 Anträge, stieg dies kontinuierlich bis 2024 auf ganze 106 Anträge an. Im laufenden Jahr 2025 bewegen sich diese bereits bei 136“, so Hahn. Und es wurde im Zuge der Diskussion auch deutlich, dass das Problem nur in Urlaubsregionen wie etwa dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen besteht.
„Mit Ferienwohnungen kann man mit Sicherheit mehr Einnahmen generieren als mit Dauermietern“, schildert Koch, „aber jede Umwandlung ist sehr bitter für unseren Mietmarkt“. „Wie kann man dies verträglich regulieren, war somit unsere Aufgabenstellung“. Eine Aufgabe, die laut Bauamtsleiter Hahn „im Hause vielfach beraten und auch sehr differenziert beurteilt wurde“. Ganz wichtig: Diese Satzung ist erstens zeitlich zunächst befristet und gilt nur für den Altbestand, bei Neubauten greifen wiederum andere Regeln. Rege wurde die Thematik im Rat diskutiert.
Zu viele Beschränkungen
Claus Gfrörer (CSU) beurteilt die Entwicklung des fehlenden Wohnraums ebenfalls dramatisch, trotzdem sieht er die Hausbesitzer mit immer mehr Verfügungsbeschränkungen und Belastungen konfrontiert. „Daher werde ich nicht zustimmen!“ Daniel Schimmer (Freie Wähler) merkte an, „dass gar nicht so schnell gebaut werden kann, wie Umwidmungen im Ort erfolgen“. Dr. Stephan Thiel (Bündnis 90/Die Grünen) setzt hierbei auf „Unterstützung der Bürger, die bezahlbaren Wohnraum suchen.
Ob die Satzung den gewünschten Erfolg bringt, zeigt die Zukunft. Christine Sontheim (CSU) brachte die hohe FeWo-Quote bei Neubauten ins Spiel. „Hier sollte man tätig werden!“ Bauamtsleiter Hahn erinnerte daran, dass es hier prozentuale Höchstgrenzen für das einzelne Projekt und das Baugebiet gäbe. „Sollte man diese umgehen wollen, wäre dies juristisch anfechtbar!“ Fraktionsvorsitzende Ulrike Bittner-Wolff (SPD) sieht die Satzung „als Instrument, um was zu erreichen“, und appellierte an den Rat, „dem Entwurf zuzustimmen“.
Mit einer deutlichen Mehrheit wurde die Satzungsaufstellung somit beschlossen. Der Markt Murnau hat diese übrigens bereits vor sechs Jahren auf den Weg gebracht. “Dort wirkt sie“, ergänzt Ulrike Bittner-Wolff.
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