Die Gemeinde Berg muss den Grundsteuer-Hebesatz erhöhen, sonst verliert sie 30 Prozent ihrer Einnahmen. Um wie viel genau, das entscheidet der Gemeinderat im Oktober oder November. Schon jetzt ist klar: Die Steuerreform würfelt ab 2025 stark durcheinander, welcher Eigentümer wie viel zahlt.
Als erste Gemeinde im Landkreis Starnberg hat sich Berg diese Woche in öffentlicher Gemeinderatssitzung offiziell mit der Grundsteuerreform und der wichtigen Hebesatzbestimmung für das Jahr 2025 beschäftigt. Wichtig, denn: Alle Kommunen müssen heuer tätig werden, um im nächsten Jahr pünktlich ihr Geld von den Steuerzahlern zu erhalten. Beschlossen haben die Gemeinderäte noch nichts, mit einer Entscheidung über die neuen Hebesätze ist erst in ein bis zwei Monaten zu rechnen. Aber der Zwischenbericht von Kämmerer Florian Bendele zeigt, wo die Reise hingeht mit dem Hebesatz. Und Rosi Griesbeck, die sich in der Kämmerei mit dem Thema Grundsteuer beschäftigt, sagt auf Nachfrage: „Einige der Grundstücksbesitzer werden mehr zahlen, einige weniger.“ Gleich blieben die Summen wohl nur sehr selten. Die stellvertretende Abteilungsleiterin Kirsten Brandt ergänzt: „Es wird sich anders verteilen.“
Die Bayerische Staatsregierung will, dass die ab 2025 geltende Reform für Städte und Gemeinden „aufkommensneutral“ ist, dass ihre Grundsteuereinnahmen also nahezu gleich bleiben – was aber eben nicht heißt, dass auch die Steuerpflichtigen genauso viel zahlen wie bisher. Die Gemeinde Berg würde nach der neuen Bemessungsgrundlage – sie basiert vor allem auf der Größe von Grundstücks- und Gebäudeflächen – 30 Prozent weniger einnehmen, rechnet Kämmerer Bendele vor. Deshalb will die Verwaltung den Hebesatz bei der Grundsteuer B (Bau-, Wohn- und Gewerbeflächen) von bisher 350 Prozent auf 370 bis 400 Prozent anheben.
Finanzamt hat noch nicht alle Flächen bewertet
Einen genauen Vorschlag konnte Bendele dem Gemeinderat noch nicht vorlegen, weil das Finanzamt ein Viertel der Flächen noch nicht bewertet habe. Aussagekräftige Zahlen würden nicht vor Oktober/November erwartet. Für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen gebe es bisher gar keine Werte. Wichtig zu wissen: Die gewünschte „Aufkommensneutralität“ des Freistaats ist lediglich eine Bitte an die Gemeinden. Wie etwa die Berger Lokalpolitiker sich beim Hebesatz angesichts der angespannten Finanzlage entscheiden, muss sich noch zeigen. Die Verwaltung schlägt vor, die Werte spätestens in der Sitzung am 22. Oktober oder 12. November festzuzurren.
Größere Flächen, egal wie attraktiv gelegen oder nachgefragt, sind teurer als kleinere. Prachtvilla auf dem Seegrundstück oder baufälliges Häuschen im Hinterland: Der Wert der Flächen spielt nun auch offiziell in Bayern keine Rolle mehr für die Steuer. In den Einzelfällen werden sich eine Reihe von Änderungen ergeben. Rosi Griesbeck aus der Kämmerei gibt einen Einblick: Nun würden manche Flächen vom Finanzamt bewertet, die bisher nicht oder anders bewertet worden seien. Manche Wiesen von Landwirten gelten nun als unbebautes Grundstück. Übrigens: Die Wohnbereiche der Land- und Forstwirte werden laut Griesbeck fortan nach der Grundsteuer B und nicht mehr nach A bemessen. Da die B-Steuer sicher einen höheren Hebesatz haben wird, werden manche Landwirte künftig mehr Grundsteuer zahlen.
Grundsteuer in Berg zuletzt 2021 erhöht
Die Gemeinde sei in regem Austausch mit dem Finanzamt, sagt Griesbeck. „Wir melden uns dort, wenn uns etwas komisch vorkommt.“ Aus anderen Kommunen ist zu hören, dass sie von den Finanzämtern teilweise Messbescheide erhalten, die finanziell meilenweit von den ursprünglichen abweichen. Fehlerbehaftete Bescheide hielten sich in Berg aber in Grenzen, so Griesbeck.
Die Gemeinde Berg hatte die Grundsteuer zuletzt im Oktober 2021 erhöht. Damals stieg sie für bebaute Grundstücke von 290 auf 350 Prozent und jene für landwirtschaftliche Flächen auf 320 Prozent. Dies sollte pro Jahr zusätzlich 290 000 Euro in die Gemeindekasse spülen. Im Jahr 2023 hatte die Grundsteuer einen Anteil von 13 Prozent an allen Steuereinnahmen.