Niederding, Notzing, Schwaig: Mehr Wohnraum und Gewerbe
Zwei Bebauungspläne für neuen Wohnraum in Niederding und Notzing sind jetzt in trockenen Tüchern, ein Sondergebiet in Schwaig für flughafenbezogenes Gewerbe kommt voran, und darüber hinaus gibt‘s eine Flächennutzungsplanänderung für einen weiteren Bereich in Notzing: Im Schweinsgalopp hat der Oberdinger Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag ruckzuck und jeweils einstimmig mehrere wichtige Weichen für die Entwicklung der Gemeinde gestellt. Eine Zusammenfassung.
Oberding – Es war einfach noch mehr drin in Niederding West und Notzing Ost. Die Gemeinde handelt hier im Sinne verträglicher Nachverdichtung. Die beiden Verfahren für die Bebauungspläne sind nun mit dem Satzungsbeschluss offiziell abgehakt. In Niederding West geht es im Rahmen der ersten Änderung des Bebauungsplans um einen Bereich an der St.-Martin-Straße. Mehrere Grundstückseigentümer haben bei der Gemeinde nachgefragt, oft ist es der eigene Nachwuchs, der daheim bauen will. Der ursprüngliche Plan stammt aus dem Jahr 1981, weshalb die Gemeinde ein Büro mit der Untersuchung des Nachverdichtungspotenzials beauftragt hatte. Es liegt bei rund 20 Wohneinheiten. Die Gemeinde ermöglicht nun mehr Spielraum beim Dachgeschossausbau und mehr Flexibilität etwa bei Dachüberständen, Vordächern, Fenstern und Balkonen.
Weiteres Bauland für Gewerbe
Nachverdichtet wird auch durch die vierte Änderung des Plans Notzing Ost im Bereich der Feldstraße, der aus dem Jahr 1994 stammt. Auch hier könnten nun rund 20 weitere Wohneinheiten entstehen, wenn die Grundstückseigentümer ihre neuen Möglichkeiten in Zukunft nutzen wollen. Wie in Niederding West war auch hier ein beschleunigtes Verfahren im Rahmen der Innenentwicklung drin – nach Paragraf 13a Baugesetzbuch entfiel die Umweltprüfung.
In Schwaig tut sich mit Kreisstraße ED5, Gewerbegebietserweiterung, Hotel-Sperre und neuem Wohnraum bekanntlich viel. Nun hat der Rat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 75 gefasst, ein Sondergebiet für sogenanntes „unmittelbar flughafenbedingtes Gewerbe“ im Osten der Eichenstraße. Wie berichtet, wurde der Wendehammer im nördlichen Sondergebiet nach Westen verschoben und gespiegelt, die Stichstraße wird kürzer, sodass ein großes östliches Baufeld entsteht. Hintergrund ist laut Gemeinde eine „immense Kostensteigerung im Bereich der Erschließung“. Mit der Änderung hielten sich die Kosten „in einem verträglichen Rahmen“. Weiterer positiver Effekt: Nun stehen 1500 Quadratmeter zusätzliches Bauland zur Verfügung. Die Planänderung liegt für einen Monat lang aus. Auch hier ist nach Paragraf 13a ein beschleunigtes Verfahren drin.
Der mittlerweile berüchtigte Paragraf 13b ist derweil Hintergrund der Neufassung des Oberdinger Flächennutzungsplans (FNP). Der Paragraf wurde 2017 ins Baugesetzbuch aufgenommen, um die Überplanung von Außenbereichsflächen mit weniger als 10 000 Quadratmetern, die sich an bebaute Ortsteile anschließen, zu erleichtern. Auch die Bindung an den FNP und die Vorschriften für einen Ausgleich in Sachen Natur und Landschaft waren damit aufgehoben. Die Rechtsprechung der EU und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts machten dem aber einen Strich durch die Rechnung.
Noch gut aus der Affäre gezogen
Die Oberdinger sind hier, wie berichtet, mit einem blauen Auge davongekommen. „Schwaig konnten wir lösen“, sagte Bürgermeister Bernhard Mücke (CSU) im Gemeinderat, andere Bebauungspläne waren nur wenig oder nicht betroffen. Da laufende Verfahren auf Basis von 13b nicht weitergeführt werden dürfen, braucht es – aufwendigere – Regelverfahren. Allerdings widerspricht eine Wohnbaufläche im Bebauungsplan westlich der Dorfen in Notzing dem FNP, weshalb Letzterer jetzt geändert werden muss. Die Fläche wird nun in den FNP aufgenommen, damit alles seine Richtigkeit hat. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München übernimmt die Ausarbeitung.