Merz-Regierung bringt Reha-Reform auf den Weg – was sich nun für Schwerbehinderte ändert
Millionen Schwerbehinderte könnten bald persönliche Betreuer bekommen. Eine neue Reform räumt mit Behördenchaos auf und verspricht schnellere Hilfe.
Berlin – Menschen mit gesundheitlichen Problemen können schnell den Überblick darüber verlieren, welche Hilfe ihnen zusteht. Um den Kampf mit den Behörden zu erleichtern, hat das Bundesarbeitsministerium am 13. August 2025 einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der das Leben von Schwerbehinderten grundlegend verbessern soll.
Das Herzstück der Reform der Merz-Regierung: Die Deutsche Rentenversicherung führt ein neues Fallmanagement ein. Versicherte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollen künftig einen persönlichen Ansprechpartner bekommen, der sie durch den gesamten Reha-Prozess begleitet. Schluss mit dem Hin und Her zwischen verschiedenen Ämtern.
Änderung für Schwerbehinderte: Neue Reform der Merz-Regierung soll Betroffenen das Leben erleichtern
Der neue Service umfasse die strukturierte Bedarfsermittlung, die Erstellung eines individuellen Teilhabeplans und Unterstützung bei Anträgen über alle Zuständigkeitsbereiche hinweg. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) begrüßt diese Neuerung als längst überfälligen Schritt: „Die Notwendigkeit in den Fachdiskussionen zur Rehabilitation wird seit Jahren betont.“ Ab einem hohen Grad der Behinderung erhalten Menschen Erleichterungen beim Bahnfahren.
Die Reform soll auch mit lästigem Papierkram aufräumen. Künftig müssten Versicherte Nachweise nur noch einmal vorlegen – Behörden würden sich fehlende Unterlagen selbst besorgen. Bei Altersrenten würden die letzten Arbeitsmonate automatisch hochgerechnet, ohne dass Betroffene zustimmen müssen. Auch die Technik soll modernisiert werden: Künstliche Intelligenz soll Prüfverfahren beschleunigen und gezielter steuern. Geldleistungen sollen kostenfrei auf SEPA-Konten überwiesen werden, während Bargeldauszahlungen zurückgefahren werden.
Eine neue IT-Schnittstelle soll die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagenturen und kommunalen Trägern verbessern. Fälle lassen sich so schneller identifizieren, Übergänge in die berufliche Rehabilitation werden reibungsloser. Besonders Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen profitieren: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt ab 2029 dauerhaft die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung. Ein Experte verrät einen Trick, der Gehbehinderten helfen soll.
Gesetzesentwurf könnte einen spürbaren Fortschritt bringen
Der Gesetzentwurf durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren. Das Fallmanagement startet voraussichtlich direkt nach der Gesetzesverkündung. SEPA-Zahlungen und erste Verfahrensregeln gelten ab 1. Januar 2026, weitere Vereinfachungen folgen ab 1. Januar 2027. Experten sehen in der Reform einen spürbaren Fortschritt für Menschen mit komplexem Reha-Bedarf. Die DVfR mahnt jedoch, dass das Fallmanagement perspektivisch auf alle Sozialgesetzbücher ausgeweitet werden sollte. (rd)