So viel Rente bekommt man, wenn man nie gearbeitet hat

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Im Alter noch weiterzuarbeiten ist nicht für alle Menschen in Rente eine Option. © Gustafsson/Imago

Nicht jeder hat Anspruch auf Rente – vor allem, wenn man nie gearbeitet hat. Doch es gibt eine Alternative: die Grundsicherung.

München – Die Rententhematik in Deutschland bleibt von zentraler Bedeutung, insbesondere angesichts der rund 22 Millionen Rentenempfänger. Wenig überraschend ist es daher, dass im Wahlkampf um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gerade um die Stimmen dieser Gruppe gekämpft wird. Oft im Fokus: Die Rentner und Rentnerinnen, die trotz jahrzehntelanger Arbeit nur wenig gesetzliche Rente bekommen. Doch was ist mit denjenigen, die wenig gearbeitet haben?

Kriterien für die Rente: Diese Voraussetzungen müssen Rentner erfüllen

Für Arbeitnehmer sind die Kriterien für die Rente klar definiert: mindestens fünf Versicherungsjahre, ein Mindestalter für die Altersrente oder eine schwere Krankheit oder Behinderung für die Erwerbslosenrente.

Arbeitnehmer, die durch ihren Arbeitgeber sozialversichert sind, zahlen auch in die Rentenversicherung ein. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind jedoch nicht zur Einzahlung verpflichtet. Beamte erhalten ihre Pensionen aus Steuergeldern. Diese fällt in der Regel höher aus, als die gesetzliche Rente. Das würden die Grünen gerne ändern: In ihrem Wahlprogramm fordern sie eine perspektivische Aufnahme von Beamten und Abgeordneten in die Rentenversicherung.

Wie viel Rente bekommen Menschen, die nicht arbeiten?

Keinen Anspruch auf Rente haben Langzeitarbeitslose, Arbeitsunfähige und Menschen, die nie gearbeitet haben. Aber was dann? Langzeitarbeitslose, Arbeitsunfähige und Menschen, die nie gearbeitet haben, können auch nicht die Voraussetzungen für die Rente erfüllen. Diese erhält nur - wie bereits erwähnt - jemand, der mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dies kann eine Regelaltersrente oder eine Erwerbsminderungsrente sein. Eine Waisen- oder Witwenrente wird ebenfalls nur ausgezahlt, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge eingezahlt hat.

Für Arbeitslose gilt ebenfalls, dass der Staat zwar die Krankenkasse übernimmt, für die Rente kommt er jedoch nicht auf. Daher bleibt im Alter nur die Grundsicherung, die auch zu den Zuschüssen gehört, die Rentner beantragen können, um ihre Rente zu erhöhen und die Bezüge aufzubessern.

Die Grundsicherung können auch Rentner in Anspruch nehmen, deren Rente nicht zum Leben reicht. Dann springt der Sozialstaat mit der Grundsicherung ein. Laut Deutscher Rentenversicherung können die Grundsicherung diejenigen in Anspruch nehmen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, aber keine Altersrente beziehen und ihren Lebensunterhalt mit dem Einkommen nicht decken können.

Grundsicherung im Alter: Höhe der Rente hängt vom Einkommen ab

Mit der Grundsicherung sollen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung und Vorsorgebeiträge gedeckt werden. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt daher allen, die in Deutschland leben und deren Einkommen oder Rente im Monat weniger als 924 Euro beträgt, zumindest einen Antrag auf Grundsicherung zu prüfen.

Die Höhe der Grundsicherung hängt jedoch - ebenso wie die Rente - von mehreren Faktoren ab. Während chronische Krankheiten es für einige Menschen notwendig machen, früher in Rente zu gehen, lässt sich dies nicht pauschal festlegen, sondern variiert von Fall zu Fall. Vermögen und Einkommen spielen eine Rolle, ebenso wie das Vermögen des eigenen Partners. Im Normalfall beträgt der Regelsatz im Jahr 2024 jedoch 563 Euro für Erwachsene, die allein oder in einer Wohngemeinschaft leben. Dieser Regelsatz gilt auch für erwachsene Menschen mit Behinderung, die gemeinsam mit ihren Eltern in einer Wohnung leben.

Rente für Menschen, die nicht über die Runden kommen: 506 Euro für Paare

Für Ehe- und Lebenspartner, die gemeinsam in einer Wohnung leben, beträgt der Regelsatz 506 Euro. Diesen Regelsatz erhalten auch Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben.

Bevor ein Anspruch auf Grundsicherung geltend gemacht werden kann, muss zunächst das eigene Vermögen aufgebraucht werden. Die Grundsicherung müssen Rentner jedoch jedes Jahr neu beantragen, da die Auszahlung nur für zwölf Monate gilt und der Antrag jedes Jahr neu geprüft wird.

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