Bürgergeld-Zeitplan steht: Verschärfte Sanktionen schon ab April möglich – komplette Streichung droht
Die Grundsicherung soll das Bürgergeld ablösen. Empfängern drohen strengere Sanktionen – bis hin zum Leistungsentzug. So sieht der Zeitplan aus.
München – Das Bürgergeld-Aus ist beschlossen. Die Sozialleistung soll durch die neue Grundsicherung ersetzt werden. Das hat das Kabinett am 17. Dezember 2025 in einem entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Geplant sind vor allem schärfere Sanktionen für Leistungsempfänger. Nach dem Beschluss berät aktuell der Bundestag über das Gesetz, das schrittweise ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
Einen ersten Schlagabtausch gab es Mitte Januar im Bundestag. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigte die Verschärfungen bei der neuen Grundsicherung: „Wir setzen künftig auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung.“ Und weiter: „Wer mitwirken kann, muss dies auch tun.“
Bürgergeld-Reform kommt: Das ist der aktuelle Zeitplan der neuen Grundsicherung
Nach der Debatte in erster Lesung hat der Bundestag den Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Ende Januar erfolgte die Einführung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Bis Ende März ist die Anhörung von Fachleuten und Interessenvertretern geplant.
| Datum | Geplante Schritte bis zur neuen Grundsicherung |
|---|---|
| 23. Februar 2026 | Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales |
| 4. März 2026 | Abschluss der Anhörung |
| 5. und 6. März 2026 | Zweite und dritte Lesung im Bundestag |
| 27. März 2026 | Zweiter Durchgang im Bundesrat |
| 1. Juli 2026 | Inkrafttreten der Änderungen |
Bürgergeld wird zur Grundsicherung: Diese Sanktionen plant die Merz-Regierung
Wird das Gesetz verabschiedet, soll es zum 1. Juli in Kraft treten. Damit soll das „Bürgergeld“ nicht nur in die neue „Grundsicherung“ umbenannt werden. Es sind auch schärfere Sanktionen geplant. „Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang“, heißt es seitens der Bundesregierung. Demnach soll der Regelbedarf um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.
Wer Termine beim Jobcenter verpasst, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Sozialleistung um 30 Prozent gekürzt werden. Wer wiederholt nicht erscheint oder erreichbar ist, dem soll die Leistung komplett gestrichen werden. Für Menschen, die erkrankt sind oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, soll es Unterstützung geben.
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Bürgergeld-Reform: Sanktionen der neuen Grundsicherung könnten früher in Kraft treten
Darüber hinaus geht es der einjährigen Karenzzeit beim Vermögen an den Kragen. Das Schonvermögen soll stattdessen an das Alter gekoppelt werden. Auch die Wohnkosten sollen in der Karenzzeit gedeckelt werden. Von Sozialverbänden gab es immer wieder Kritik an den Plänen der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU).
Bis das Gesetz vorliegt, sind noch Änderungen möglich. Wie die neue Grundsicherung letztlich aussehen wird und ob die umstrittenen Sanktionen abgeschwächt werden, bleibt also abzuwarten. Die Verkündung erfolgt erst nach allen parlamentarischen Beschlüssen und der Unterschrift des Bundespräsidenten. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.
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Laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen einige Regelungen der Grundsicherung bereits „am Tag nach der Verkündung in Kraft“ treten. Das betrifft vor allem den Leistungsentzug bei Verweigerung einer zumutbaren Arbeit.
Wie das Portal gegen-hartz.de angibt, können „zwischen Verabschiedung und Verkündung je nach Dringlichkeit durchaus nur Tage liegen“. Demnach könnte das Gesetz bereits im April verkündet werden. Laut Gesetzesentwurf sollen dagegen Änderungen im Sozialgesetzbuch, die sich auf die Betreuung und Beratung junger Menschen beziehen, erst am 1. August 2027 in Kraft treten. (Quellen: Bundesregierung, Gesetzesentwurf, AFP, dpa, gegen-hartz.de) (kas)