Die Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder

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Hohes Suchtpotenzial: TikTok-App auf Smartphone © epd-Bild / Tim Wegner

Die Befürworter wollen Kinder und Jugendliche vor digitalen Gefahren schützen, die Gegner sehen massive Eingriffe in Rechtsgüter: Das Thema Social-Media-Verbot für Heranwachsende polarisiert.

In Australien gilt seit Kurzem ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige. Auch in anderen Ländern wird intensiv über neue Regeln für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum diskutiert. In Europa ist in erster Linie die EU für eine entsprechende Regulierung zuständig. Fragen und Antworten zur Social-Media-Debatte im Überblick:

Warum wird ein solches Verbot erwogen?

Befürworter argumentieren, Heranwachsende seien durch soziale Netzwerke weitreichenden Gefahren ausgesetzt, darunter Online-Mobbing, nicht jugendfreie Inhalte, Anstiftung zur Selbstschädigung oder Algorithmen, die Bildschirmsucht erzeugen. Es werden negative Auswirkungen auf das psychische, emotionale und soziale Wohlbefinden von Heranwachsenden befürchtet. Dazu gehören Depressions- und Angstsymptome sowie Aufmerksamkeits- oder Schlafprobleme.

Wie argumentieren Gegner?

Neben leichten Umgehungsmöglichkeiten durch ältere Freunde oder Geschwister verweisen Kritiker vor allem darauf, dass ein Verbot ein tiefer Eingriff in das Recht junger Menschen auf informationelle Selbstbestimmung sei. Es würde nach ihrer Ansicht die digitale Teilhabe von Heranwachsenden an der Gesellschaft reduzieren. Rechtlich sprechen Experten zufolge auch die völkerrechtlich bindenden Kinderrechte gegen ein Komplettverbot.

Wie sieht die Regelung in Australien konkret aus?

Im Dezember 2025 trat in Australien das weltweit erste Gesetz in Kraft, nach dem Kinder unter 16 Jahren keine eigenen Konten mehr auf Plattformen wie Instagram, Tiktok, Snapchat, Facebook oder Youtube besitzen dürfen. WhatsApp ist weiterhin erlaubt. Die Anbieter müssen mit wirksamen Altersüberprüfungsverfahren aktiv verhindern, dass Jugendliche unter 16 Jahren eigene Profile erstellen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.

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Dieser Artikel entstand in einer Content-Partnerschaft mit dem Evangelischen Pressedienst (epd)

Wer könnte für Deutschland ein solches Verbot beschließen?

Für eine entsprechende Regulierung ist in Europa in erster Linie die Europäische Union (EU) zuständig. Im 2022 in Kraft getretenen Digital Services Act (DSA) der EU, der zahlreiche Bestimmungen zur Plattformregulierung enthält, findet sich keine pauschale Altersgrenze. Die EU-Kommission prüft derzeit aber, ob sie eine solche Regelung auf den Weg bringen soll. Diese würde dann für alle EU-Staaten gelten. Eine Entscheidung soll bis zum Sommer fallen.

Können EU-Länder auch im Alleingang nationalstaatliche Regelungen erlassen?

Dieser Weg, den aktuell beispielsweise Frankreich geht, gilt unter Juristen als wenig erfolgversprechend. Demnach schreibt das EU-Recht eine einheitliche Umsetzung der Pflichten von Online-Diensteanbietern vor, nationale Vorschriften wären somit nicht wirksam. Über die Vereinbarkeit von nationalen Regelungen mit EU-Recht müsste am Ende der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.

Wie hat sich die deutsche Politik bisher positioniert?

In den vergangenen Monaten haben sich auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Politiker zu Wort gemeldet. Das Meinungsbild ist gemischt. Die Bundesregierung will zunächst die Empfehlungen der Fachkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ abwarten, die Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) im September eingesetzt hatte.

Wie ist die Meinung in der deutschen Bevölkerung?

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa vom Dezember 2025 befürworten 60 Prozent der Menschen in Deutschland ein Social-Media-Verbot für Nutzerinnen und Nutzer unter 16 Jahren. 24 Prozent sind dagegen. Zehn Prozent erklärten, ihnen sei die Frage egal. Sechs Prozent machten keine Angabe oder wussten nicht, wie sie sich positionieren sollen. (Von Michael Ridder)