Aufwändig und vermutlich sinnlos: Stadt lässt Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen prüfen

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Eine Mehrheit im Regensburger Stadtrat hat beschlossen, Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen zu prüfen. Vor allem, weil man genervt ist.

Regensburg – Zwölf Seiten umfasst die juristische Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Regensburg zur Frage, ob eine Videoüberwachung von Wertstoffcontainern erlaubt ist, um illegale Müllablagerungen einzudämmen.

Die CSU fordert diese Überwachung seit fast einem Jahr. Im Oktober stellte die Fraktion einen Antrag, der sich auf die Einschätzung des Bayerischen Datenschutzbeauftragten stützt: Videoüberwachung sei unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sagt die CSU.

Illegale Müllablagerungen sind nicht nur in Regensburg ein Problem (Symbolfoto). © privat

Videoüberwachung gegen Müllsünder: Geringer Nutzen und unverhältnismäßig

Das Fazit von Umwelt- und Ordnungsamt ist jedoch klar: „Einem geringen Nutzen der Videoüberwachung steht (…) ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger gegenüber.“ Zudem sei fraglich, ob die strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben überhaupt erfüllt werden können.

Trotzdem beschloss eine Mehrheit aus CSU, SPD, Freien Wählern und CSB im Umweltausschuss, die Verwaltung solle an ausgewählten Standorten sechs Monate lang eine „Vorfallsdokumentation“ erstellen. Grüne, ÖDP, Brücke und Jakob Friedl (Ribisl) stimmten dagegen.

Umweltbürgermeister ist von Diskussion genervt

Umweltbürgermeister Ludwig Artinger warb für den Beschluss. Sein Ziel: „Ich will die Diskussion ein für allemal beenden.“

Das Problem, so Artinger, seien Stadträte, die behaupteten, Videoüberwachung sei unproblematisch – ohne die CSU direkt zu nennen. Und: „Ich bin es leid, dass sich in fünf Jahren mein Nachfolger immer noch mit diesem Schmarrn herumschlägt.“

Der Beschlussvorschlag lautet daher: eine Vorfallsdokumentation für sechs Monate.

Tina Vogt, Leiterin des Umweltamts, äußerte sich skeptisch: „Wir leben in einer Demokratie. Jeder kann abstimmen, wie er möchte. Wenn Sie dagegen sind, stimmen Sie eben dagegen.“

Videoüberwachung gegen Müllsünder: In Bayern selten

Die Dokumentation ist Voraussetzung, um eine Videoüberwachung überhaupt rechtlich zu prüfen. Sie müsste belegen, dass der abgelagerte Müll Gefahren für „Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen“ birgt oder die Funktionsfähigkeit der Container gefährdet. Laut Umweltamt trifft dies an keinem städtischen Standort zu – aber man könne genauer hinsehen. CSU-Stadträtin Kathrin Fuchshuber begrüßt das: „Das gibt uns Rechtssicherheit.“

Sollte die Dokumentation zeigen, dass Videoüberwachung möglich wäre, müsste geprüft werden, ob mildere Mittel ausreichen. Kameras dürften nur als letztes Mittel und Teil eines Gesamtkonzepts eingesetzt werden, so der Datenschutzbeauftragte.

In Bayern setzen nur wenige Städte auf Videoüberwachung.

Videoüberwachung gegen Müllsünder: „dem Grunde nach nicht zulässig“.

Weiden installierte nach entsprechender Dokumentation und Prüfung an drei von 27 Containerstandorten Kameras. Diese machen Fotos, keine Videos, und erfassen keine Kfz-Kennzeichen. Laut Stadt Weiden sank die Menge illegal abgelagerten Mülls an allen Wertstoffinseln um 28 Prozent.

Nürnberg testet Videoüberwachung an einem Standort, weist aber auf rechtliche Probleme hin. In einer Vorlage vom 8. Oktober 2025 heißt es: Videoüberwachung sei „dem Grunde nach nicht zulässig“.

Passau versuchte es zunächst mit Kameras, wurde jedoch vor dem Verwaltungsgericht verklagt – und verlor. Nach weiteren Rechtsstreitigkeiten überwacht die Stadt nun wieder einen öffentlichen Platz. Ein externer Treuhänder wertet die Videodaten aus, um die Datenschutzvorgaben einzuhalten.

Augsburg und München lehnen Videoüberwachung ab. Sie bleibt in Bayern die Ausnahme.

Kritik: Kameras nur „Symptombekämpfung“

Umweltbürgermeister Artinger sieht die Ursache für illegale Müllablagerungen in der mangelnden Identifikation mit der Stadt. Auf dem Land gebe es solche Probleme nicht.

Abseits städtischer Containerstandorte ist Videoüberwachung generell verboten. In Wald, Wiese, Bach oder Weiher dürfen Kommunen keine Kameras aufstellen. „Da geht das überhaupt nicht“, so Artinger.

Jakob Friedl nennt die Maßnahme „Symptombekämpfung“ und fordert mehr Umweltbildung sowie bessere Möglichkeiten zur Sperrmüllentsorgung.

Prüfung eines Sperrmüllholsystems lässt auf sich warten

Daniel Gaittet plädiert dafür, den Beschlussvorschlag abzulehnen, „um die Gespensterdebatte endgültig zu beenden“. Stattdessen solle man sinnvollere Maßnahmen prüfen. So liege der im Juli 2025 einstimmig beschlossene Vorschlag für ein Sperrmüll-Abholsystem noch immer nicht vor.

Doch weder diese Einwände noch die Kritik von Brücke und ÖDP setzen sich durch. In den nächsten sechs Monaten wird an ausgewählten Standorten eine Vorfallsdokumentation erstellt. Sollte sie zeigen, dass Videoüberwachung rechtlich möglich ist, müssen mildere Alternativen geprüft werden. Erst wenn Kameras als letztes Mittel zulässig wären, könnte der Stadtrat darüber entscheiden – und sie immer noch ablehnen.