Wohnheim in Oberbayerischer Stadt scheitert – Keine Beschränkung auf Pflegepersonal

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Früher Tankstelle und Kunst-Café: Nun ist in der Ludwigstraße ein Wohnheim, unter anderem für Pflegepersonal, Arbeitnehmer und Studierende geplant. © Christoph Schnitzer

Der Tölzer Bauausschuss lehnt ein Projekt mit 22 Appartements ab. Grund ist die fehlende Beschränkung auf Pflegepersonal im Wohnheim in der Ludwigstraße.

Bad Tölz – Mit einem interessanten Bauvorhaben im Badeteil hat sich der Tölzer Bauausschuss befasst – und es schlussendlich abgelehnt. Der Bauwerber möchte am Fuß des Kogels ein „Wohnheim für Schwestern-/Pflegepersonal, Arbeitnehmer, Studierende, u.ä.“ errichten. Dafür wurde ein Vorbescheidsantrag vorgelegt. Auf dem Grundstück befand sich früher einmal eine Tankstelle und später unter anderem ein Kunst-Café.

Der Bauwerber hatte mehrere Fragen vorgelegt: etwa, ob so ein Vorhaben mit 22 Einzelappartements und Gemeinschaftsräumen, einschließlich zehn oberirdischer Stellplätze und ihre Situierung sowie zwei Zufahrten zulässig sind.

Problem: Fehlende Beschränkung auf Pflegepersonal

Grundsätzlich sei das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, sagte Stadtbaumeister Florian Ernst. Die Erschließung sei gesichert, fiktive Baugrenzen würden nicht überschritten. Ernst wies aber darauf hin, dass für das Projekt das Rahmenkonzept Badeteil von 2021 gilt. Das Bauvorhaben liegt in einer „Vorrangzone für Tourismus, Gewerbe, Handel und Gesundheit“. Wohnflächen für Schwestern und Pflegepersonal wären demnach zulässig, Wohnungen für jedermann aber nicht.

Ernst berichtete davon, dass der Bauwerber nicht die Vorberatung des Rathauses in Anspruch genommen habe. Man habe ihm signalisiert, dass „das nicht das ist, was wir uns vorstellen“. Der Bauherr habe daraufhin den Antrag zurückziehen wollen. Nach Absprache mit dem Landratsamt habe er ihn doch vorgelegt, aber bereits angekündigt, einen weiteren Antrag zu stellen und zur Bauberatung ins Rathaus zu kommen.

Verwaltung sieht Probleme mit Zufahrten

Dies ist auch wegen der Stellplatzfrage und den Zufahrten nötig. Zwar weist der Bauwerber genug Stellplätze aus, doch sind sie als Senkrechtparker an der Ludwig- und Stefanie-von-Strechine-Straße angeordnet. Das ist laut Satzung nicht zulässig. Maximal dürfen es zwei pro Baugrundstück sein.

Auch die zwei Zufahrten missfallen der Verwaltung. Bei Vorlage zwingender Gründe könne man eine Ausnahme genehmigen. Die sei aber nicht gegeben. Auch die Zufahrtsbreiten (derzeit 15,9 und 10,6 Meter) entsprächen nicht der Stellplatzsatzung. Sie sind den ehemaligen Tankstellen-Einfahrten geschuldet. Erlaubt sind für das aktuelle Bauvorhaben nur sechs Meter.

Karsten Bauer (CSU) wollte wissen, ob die Absprache des Bauwerbers mit dem Landratsamt bedeute, dass das gemeindliche Einvernehmen ersetzt werde? „Nein“, sagte Bürgermeister Ingo Mehner, ohne das näher zu erklären. Matthias Winter (CSU) fand es „toll“, dass ein Bauwerber ein Wohnheim für Pflegepersonal und auch Studierende schafft. Das brauche man doch dringend. Mehner stimmte ihm prinzipiell zu, es dürfe aber eben nicht ein Wohnheim für jedermann sein. Richard Hoch (Grüne) erinnerte daran, dass vor dem Krankenhaus in der „viel befahrenen Schützenstraße“ auch zahlreiche Senkrechtparker existieren. Warum also nicht auch an der Ludwig- beziehungsweise Stefanie-von-Strechine-Straße? Bauamtsleiter Christian Fürstberger entgegnete, dass die aktuelle Satzung dies nunmal nicht erlaube. Der Winterdienst werde durch große Zufahrten und lange Absenkungen erschwert.