Renten-Lücke bei Meldungen benachteiligt vor allem Frauen – Gesetz soll sie jetzt schließen

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Renten-Lücke bei Meldungen benachteiligt vor allem eine Gruppe – Gesetz soll sie jetzt schließen

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Verborgene Rentenansprüche bei Scheidungen sind ein Problem. Ein neuer Gesetzentwurf verspricht Gerechtigkeit und soll vor Altersarmut schützen.

München – Viele geschiedene Deutsche blicken mit Sorge auf ihre Altersvorsorge. Besonders Frauen, die sich jahrelang um Familie und Haushalt gekümmert haben, sind im Alter von Armut bedroht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant nun, mit strengeren Regelungen gegen unfair handelnde Ex-Partner vorzugehen.

Altersvorsorge
Geschiedene Frauen drohen in Altersarmut zu fallen. Eine neue Reform könnte das ändern. (Symbolbild) © Monika Skolimowska/dpa

Das Problem ist den Familiengerichten bekannt: Bei Scheidungen werden Rentenansprüche oft „vergessen“, verschwiegen oder übersehen. Der benachteiligte Partner erhält nichts, während der andere unberechtigterweise die volle Rente kassiert. Ein neuer Gesetzentwurf soll dieses Problem lösen, wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitteilt.

Justizministerin Hubig plant gerechtere Rentenansprüche bei Scheidungen

„Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen, ob versehentlich oder absichtlich, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke schließen wir nun“, kündigte Hubig bei der Präsentation ihres Entwurfs an. Zukünftig sollen auch Jahre nach der Scheidung solche versteckten Ansprüche ausgeglichen werden können.

Der benachteiligte Ex-Partner erhält dann monatlich die Hälfte der „vergessenen“ Rente als direkten Zahlungsanspruch. Besonders Geschäftsführer und Firmeninhaber konnten bisher ihre Altersvorsorge oft vor dem Zugriff des Ex-Partners schützen. Rentenansprüche von Unternehmern, die auf Kapitalleistungen abzielen, werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich berücksichtigt. Das soll sich ändern.

Die Renten-Reform richtet sich insbesondere an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Ihre betriebliche Altersvorsorge soll künftig wie die von Arbeitnehmern bei der Scheidung fair geteilt werden. Auch die Gerichte sollen entlastet werden. Richter können nun bereits zwei Jahre vor Renteneintritt prüfen, ob ein Versorgungsausgleich angepasst werden muss, statt wie bisher ein Jahr vorher. Dies soll sicherstellen, dass Verfahren rechtzeitig abgeschlossen werden.

Versorgungsausgleich: Reform soll Rentenungerechtigkeit beenden

Zusätzlich sollen Kleinstansprüche vermieden werden, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Das senkt auch die Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung. „Das verringert das Risiko von Altersarmut – gerade für Frauen“, betonte Ministerin Hubig.

Frauen sind beim Versorgungsausgleich oft benachteiligt, da sie während der Ehe weniger eigene Rentenansprüche aufbauen konnten. Der Gesetzentwurf basiert auf Empfehlungen der Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, einem Expertengremium aus Richtern, Anwälten und Rentenberatern.

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Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt. Bis zum 6. März 2026 haben sie die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die Änderungen waren bereits in der letzten Legislaturperiode geplant, scheiterten jedoch am vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition. (Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dpa) (kiba)