Die einen lieben sie, die anderen hassen sie: Rosinen. Derzeit müssen manche Menschen beim Verzehr des Trockenobstes aber besonders vorsichtig sein.
München – Für viele Menschen gehören Rosinen zum gesunden Alltag – im Müsli, im Kuchen oder einfach als Snack zwischendurch. Doch jetzt warnt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen MLV vor einem Rosinen-Produkt, das für bestimmte Verbraucher zur ernsthaften Gesundheitsgefahr werden kann. Der Grund: Ein Allergen wurde nicht auf der Verpackung angegeben.
Über die Warnung informiert das Gesundheitsministerium auf der Plattform lebensmittelwarnung.de. Wie aus einer Mitteilung des MLV hervorgeht, konnte das laut Kennzeichnung verantwortliche Lebensmittelunternehmen die Meldung selbst nicht mehr vornehmen. Bei einem zurückgerufenen Tomatenmark ist der Grund für die Lebensmittelwarnung ein anderer.
Rückruf betrifft Rosinen – Schwefeldioxid nicht ausgewiesen
Der Grund für den Rückruf: „In dem Produkt „Rosine - Raisins“ wurde im Rahmen einer amtlichen Untersuchung Schwefeldioxid nachgewiesen. Das auf der Verpackung aufgebrachte Zutatenverzeichnis ist unvollständig. Die Allergenkennzeichnung fehlt“, schreibt das MLV. Laut Ministerium wurden die Rosinen bundesweit vermutlich in kleinen Einzelhandelsgeschäften verkauft.
Die wichtigsten Details zum zurückgerufenen Produkt:
| Hersteller | Firma Talia, Marien Straße 73, Recklinghausen |
|---|---|
| Herstellungsdatum | 02.09.2023 |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 01.09.2026 |
| Verpackungsgröße | 200 Gramm |
„Für Personen mit einer Schwefeldioxid-Unverträglichkeit besteht daher ein Gesundheitsrisiko. Sie sollten dieses Produkt nicht verzehren“, warnt das MLV. Ebenfalls Vorsicht ist bei Baby-Nahrung von Danone oder Nestle geboten, die kürzlich erst Rückrufe auf dutzende Produkte ausgeweitet haben.
Schwefeldioxid kann bei empfindlichen Personen schwere Reaktionen hervorrufen
In der Regel stellen Schwefeldioxid oder seine Salze, die Sulfite, die oft als Konservierungsstoffe zum Einsatz kommen, in niedrigen Mengen kein gesundheitliches Risiko dar. Personen mit einer Schwefeldioxid-Unverträglichkeit sollten das betroffene Produkt jedoch keinesfalls verzehren. Bei empfindlichen Personen können Schwefeldioxid und Sulfite schwere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen. Auch ein Tomatenmark birgt derzeit Gesundheitsrisiken.
Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zufolge reagieren in Deutschland etwa fünf bis zehn Prozent der erwachsenen chronischen Asthmatiker in unterschiedlichen Schweregraden auf Sulfite. Wie auch die AOK warnt, sind besonders Menschen mit Asthma, chronischen Atemwegserkrankungen oder Histaminintoleranz gefährdet. Auch Menschen mit einem Defizit des Enzyms Sulfitoxidase, das Sulfite normalerweise zu unbedenklichem Sulfat abbaut, können gesundheitliche Beschwerden entwickeln. Seltener treten Juckreiz, Nesselsucht oder Schwellungen an Händen und Füßen auf.
„Wenn Schwefeldioxid oder Sulfit-Salze in Lebensmitteln vorhanden sind, müssen diese auf Grund ihrer möglichen Unverträglichkeit unabhängig von der Art der Verwendung ab einer Konzentration von 10 mg/kg (oder 10 mg/l) gekennzeichnet werden“, informiert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). (Quelle: lebensmittelwarnung.de, MLV NRW, BfR, AOK, LGL) (jm)
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