Aktuell werden Rosinen aufgrund fehlender Allergenkennzeichnung zurückgerufen. Für Menschen mit Schwefeldioxid-Unverträglichkeit besteht Gefahr.
Wenn Lebensmittel falsch gekennzeichnet sind oder gesundheitliche Risiken bergen, werden sie vom Markt genommen. Aktuell betrifft das Rosinen, bei denen ein wichtiger Allergenhinweis fehlt. Wer auf Schwefeldioxid empfindlich reagiert, kann nach dem Verzehr gesundheitliche Probleme bekommen. Die Behörden raten Betroffenen dringend ab, das Produkt zu essen.
| Produkt | Rosine - Raisins |
| Packungsgröße | 200 g |
| Hersteller | Firma Talia, Marien Straße 73, Recklinghausen |
| Grund/Gefahr | Schwefeldioxid nicht als Allergen gekennzeichnet |
| Herstellungsdatum | 02.09.2023 |
| MHD | 01.09.2026 |
| Vertrieben bei | Vorwiegend kleine Einzelhandelsgeschäfte |
| Region (nach derzeitigem Stand) | Bundesweit |
Das Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen warnt vor Rosinen der Firma Talia aus Recklinghausen, wie lebensmittelwarnung.de berichtet. Bei einer amtlichen Kontrolle wurde Schwefeldioxid in dem Produkt nachgewiesen, auf der Packung fehlt aber der Allergenhinweis. Betroffen sind 200-g-Packungen mit dem Herstellungsdatum 02.09.2023 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.09.2026. Die Rosinen wurden bundesweit vor allem in kleinen Läden verkauft. Das Unternehmen kann die Warnung nicht selbst herausgeben, deshalb informiert das Ministerium.
Fehlende Allergenangabe bei Rosinen – was Verbraucher wissen müssen
Wer auf Schwefeldioxid allergisch reagiert, darf die Rosinen auf keinen Fall essen. Bei empfindlichen Menschen kann der Stoff Hautausschläge, Atemnot oder im schlimmsten Fall einen allergischen Schock auslösen. Besonders gefährdet sind Asthmatiker. Betroffene sollten das Produkt wegwerfen oder im Geschäft zurückgeben. Wer die Rosinen bereits gegessen hat und Beschwerden bemerkt, sollte zum Arzt gehen.
Sie können die Rosinen dort zurückgeben, wo Sie sie gekauft haben. Den Kaufpreis bekommen Sie auch ohne Kassenbon erstattet. Weil das Unternehmen die Öffentlichkeit nicht mehr selbst informieren kann, können Sie sich mit Fragen an das Geschäft wenden, in dem Sie die Rosinen gekauft haben, oder an die örtliche Lebensmittelüberwachung.
Schwefeldioxid wird oft in Trockenfrüchten eingesetzt, damit sie länger haltbar bleiben und ihre Farbe behalten. Der Stoff muss aber auf der Verpackung als Allergen gekennzeichnet werden. Fehlt dieser Hinweis, können Allergiker nicht erkennen, ob das Produkt für sie gefährlich ist. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert regelmäßig, ob Hersteller die Kennzeichnungspflicht einhalten. Bei Verstößen wird eingegriffen. Ein weiterer wichtiger Rückruf: Es besteht Verletzungsgefahr durch Glassplitter in Tomatenmark.