Eine Prügelei bei der Asylunterkunft in Holzkirchen mündete in eine Verhandlung beim Amtsgericht. Ein Urteil steht noch aus. Das Opfer erschien trotz Ladung nicht.
Holzkirchen – Weil er in Holzkirchen einen Mann verprügelt haben soll, saß ein 26-Jähriger aus Rosenheim auf der Anklagebank im Amtsgericht Miesbach. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte der Serbe gemeinsam mit drei Kumpanen den Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft vor dem Asyl erwartet und abgepasst, um Geld von ihm zu fordern. Das habe der Mann verweigert, weshalb es zu einer anfangs noch verbalen Auseinandersetzung gekommen sei, die dann in physische Gewalt mündete.
Die vier Angreifer sollen das Opfer mit Schlägen und Tritten traktiert haben. Dann habe der 26-Jährige das Opfer in den Schwitzkasten genommen und auf den Mann eingeschlagen. Dieser soll dabei eine Platzwunde am Kopf sowie Hämatome und Schürfwunden an der linken Körperhälfte erlitten haben. Der Vorwurf gegen den Serben lautete auf gefährliche Körperverletzung.
Angeklagter schweigt zu Vorwürfen
Auf Anraten seines Verteidigers schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Der Geschädigte selbst war trotz Ladung nicht erschienen. Als erste Zeugin wurde eine Polizistin gehört, die mit einem Kollegen zum Tatort gerufen worden war. An der Unterkunft hätten sie den verletzten Geschädigten angetroffen und versucht herauszufinden, was vorgefallen war. Das habe sich schwierig gestaltet, da das Opfer kein Deutsch gesprochen habe.
Mithilfe eines Dolmetschers hätten sie den ungefähren Hergang rekonstruieren können. Der Angeklagte und seine Begleiter seien wohl von einem Bewohner des Asyls eingelassen worden. Ursache der Schlägerei sei eine Auseinandersetzung mit einem früheren Arbeitgeber gewesen. Das Opfer habe zwei Wochen für diesen gearbeitet und dabei 600 Euro verdient. Als der Chef sich geweigert habe, ihn anzumelden, habe der Mann die Arbeit beendet. Der Arbeitgeber habe dann den ausbezahlten Lohn zurückgefordert. Doch der Geschädigte habe sich geweigert, das Geld herauszurücken.
Anhand von zwei Handynummern habe man eine Person in München, wohl den Arbeitgeber, und eine zweite Person in Rosenheim ausfindig gemacht. Das Opfer habe vage Angaben zu den Angreifern gemacht. Einer sei recht groß gewesen. Dies traf auch auf den Angeklagten zu. Zwei andere seien kleiner, aber von stämmiger Statur gewesen. Der vierte habe grüne Augen gehabt. Eine bemerkenswerte Wahrnehmungsgabe, fand Strafrichter Manfred Thür: „Wenn mich einer im Schwitzkasten hat, habe ich andere Probleme.“
Mehrere Versuche, das Opfer nachher persönlich oder telefonisch zu erreichen, seien erfolglos geblieben, erklärte die Polizistin. In der Unterkunft habe man erfragt, dass der Mann oft wochenlang abwesend sei, aber regelmäßig seine Post abhole. Das Ladungsschreiben habe er erhalten. Es sei aber unklar, ob der Mann noch in der Unterkunft wohne. Auch Mitarbeiter hätten ihn nicht mehr angetroffen.
Wegen zweier Vorstrafen, ein Drogendelikt und vorsätzliche Körperverletzung, schloss der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens aus, die der Verteidiger angeregt hatte. Nun soll geklärt werden, ob das Opfer noch in Holzkirchen lebt, um das Verfahren dann – mit oder ohne Aussage des Geschädigten – abschließen zu können.
Stefan Gernböck