Ein Jahr nach der Messerattacke in Aschaffenburg, bei der ein Somalier als mutiger Helfer entscheidend zur Verfolgung des Täters beitrug, steht dieser nun im Fokus der Behörden. Seit dem Jahreswechsel ist der 31-Jährige ausreisepflichtig und zur Festnahme ausgeschrieben.
Ob er Deutschland tatsächlich verlassen hat, bleibt unklar, da er sich nicht bei der Zentralen Ausländerbehörde abgemeldet hat. Medienberichte deuten darauf hin, dass er bereits ausgereist sein könnte.
Behörden ohne Klarheit über Aufenthaltsort
Die Regierung von Unterfranken erklärte, dass die Ausländerbehörde keine Möglichkeit habe, den Aufenthaltsort des Mannes im Ausland zu ermitteln. „Es erfolgte jedoch eine Ausschreibung zur Festnahme“, so die Behörde.
Der Somalier besitzt einen Aufenthaltstitel in Italien und müsste bei einer unerlaubten Rückkehr nach Deutschland mit Abschiebungshaft und einer Rückführung nach Italien rechnen.
Hintergrund: Aufenthaltstitel und Dublin-Verfahren
Der Mann hatte nach der tödlichen Messerattacke eines psychisch kranken Afghanen im Januar 2025 eine Duldung erhalten, da er als wichtiger Zeuge bei den Ermittlungen galt. Das Verfahren gegen den Täter wurde mittlerweile abgeschlossen, dieser befindet sich in einer forensischen Psychiatrie.
Der Asylantrag des Somaliers war jedoch bereits im Mai 2024 abgelehnt worden, da er zuvor in Italien als Flüchtling anerkannt wurde. Nach den Regeln des Dublin-Verfahrens ist eine erneute Asylgewährung in einem anderen EU-Land ausgeschlossen.
Möglichkeit zur Rückkehr mit Fachkräftevisum
Sollte der Mann freiwillig nach Italien ausgereist sein, könnte er später über ein Fachkräftevisum legal nach Deutschland zurückkehren – vorausgesetzt, er erfüllt die entsprechenden Qualifikationen und erlangt diese in Italien.
Laut der Regierung von Unterfranken habe der Somalier jedoch die Chance, sich eine Arbeitsstelle zu suchen und ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen, nicht genutzt. Bis zuletzt war er auf Sozialleistungen angewiesen und zeigte keine Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme.