Geldregen in Bayern: Zwei neue Lotto-Großgewinner – eine Million verfällt komplett

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Zwei Bayern dürfen sich über je eine Million Euro freuen. Gleichzeitig verfällt ein anderer Großgewinn nach drei Jahren erfolgloser Suche.

München - Bayern hat zum Jahreswechsel zwei neue Millionäre, während gleichzeitig ein anderer Millionengewinn verfallen ist. Die Glückspilze aus Schwaben und Niederbayern haben bei der Jahresendlotterie „Bayern Millionen“ jeweils eine Million Euro gewonnen, wie Lotto Bayern mitteilte.

Der niederbayerische Gewinner sicherte sich seinen Millionengewinn mit der Losnummer 126079, während der schwäbische Glückspilz mit der Nummer 474742 erfolgreich war. Auch im Landkreis Neu-Ulm darf gefeiert werden: Dort gewann jemand in der zweithöchsten Gewinnklasse mit der Losnummer 272663 immerhin 100.000 Euro. Die Jahresendlotterie wird von Lotto Bayern mit einer begrenzten Auflage von 500.000 Losen veranstaltet, wobei die Chance auf einen der beiden Hauptgewinne bei 1:250.000 liegt.

Lottoscheine an einer Lotto-Geschaeftsstelle in Freiburg, Foto : Winfried Rothermel
Lottoscheine an einer Lotto-Geschäftsstelle. © Winfried Rothermel via www.imago-images.de

Mehr als eine Million Euro: Lotto-Gewinn in Bayern verfällt

Der nicht abgeholte Gewinn von 1.077.777 Euro stammt aus der Zusatzlotterie Spiel 77 vom 6. August 2022. Trotz intensiver Suche, unter anderem mit Plakaten im Großraum München, meldete sich der Gewinner bis zum Ablauf der Frist Ende 2025 nicht. Das Geld fließt nun in einen Fonds für Sonderauslosungen der Zusatzlotterie Spiel 77. Diese bundesweiten Sonderauslosungen finden regelmäßig statt und bieten allen Teilnehmern ohne Mehrkosten die Chance auf Zusatzgewinne.

In zwei weiteren Fällen haben Lotto-Gewinner aus Bayern noch bis Ende 2028 Zeit, ihre Gewinne abzuholen. Dabei handelt es sich um beträchtliche Summen von knapp 18 Millionen Euro in einem Fall und fast 7 Millionen Euro im anderen. Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung empfiehlt daher allen Spielern, ihre Quittungen sorgfältig zu prüfen und bei Teilnahme an Zusatzlotterien auch die Losnummern abzugleichen. Wer einen Spielauftrag verschenkt hat, sollte den Beschenkten an die Überprüfung erinnern. (elb/dpa)

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