2026 bringt einige finanzielle Änderungen – von höheren Sozialabgaben bis hin zu neuen Steuerfreibeträgen und mehr Kindergeld. Hier finden Sie die Wichtigsten rund um Konto, Steuern und Geldanlage.
Wir fassen für Sie in diesem Spezial die sieben wichtigsten Änderungen für 2026 zusammen, die teilweise direkt ab dem 1. Januar gelten.
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1. Sozialabgaben
Wenn Sie gut verdienen, müssen Sie 2026 mehr Sozialabgaben zahlen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt deutschlandweit von 96.600 Euro brutto (beziehungsweise 8.050 Euro pro Monat) auf 101.400 Euro (8.450 Euro pro Monat). Erst ab dieser Grenze müssen Sie keine weiteren Beiträge zur Rente mehr zahlen, wenn Sie mehr verdienen.
Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es so eine Grenze. Sie steigt 2026 von 66.150 Euro brutto pro Jahr auf 69.750 Euro.
Außerdem steigt die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro auf 77.400 Euro brutto pro Jahr. Verdienen Sie oberhalb dieser Grenze, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.
2. Steuern auf Ihr Gehalt
Andererseits steigt 2026 der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro, bisher liegt er bei 12.096 Euro. Das ist die Summe, bis zu der Ihr Einkommen steuerfrei ist. Für Ehepaare gilt immer der doppelte Grundfreibetrag – 2026 also 24.696 Euro. Unser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick zu den Freibeträgen.
Und auch der Spitzensteuersatz steigt, er wird erst ab 69.879 Euro fällig (2025: 68.481 Euro).
3. Steuern auf ETFs
Wenn Ihr ETF oder Investmentfonds 2025 Gewinn gemacht hat, müssen Sie im Januar 2026 auf einen Teil davon Steuern zahlen. Das wird mit der Vorabpauschale berechnet, im Januar 2026 sind es pro 10.000 Euro Fondsvolumen maximal 51 Euro Steuern, bei Aktien-ETFs nur maximal 36 Euro.
Achten Sie deshalb darauf, dass im Januar entweder genügend Geld auf Ihrem Verrechnungskonto liegt oder Ihr Freistellungsauftrag ausreicht, um die Vorabpauschale abzudecken. Beides können Sie bequem mit unserem Vorabpauschalen-Rechner ausrechnen.
4. Steuererklärung
Sie müssen für 2025 eine Steuererklärung abgeben? Dann haben Sie dafür bis zum 31. Juli 2026 Zeit. In vielen Bundesländern ist das mitten in den Ferien, legen Sie deshalb rechtzeitig los.
Sie möchten noch die Erklärung für 2024 abgeben? Dafür empfehlen wir für alle Steuerfälle Wiso Steuer – als App und Computer-Software – und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik. Für einfache Fälle hat uns die kostenlose App Check24 Steuer überzeugt, außerdem Steuerbot und Tax 2025.
5. Freibeträge und Pauschalen
Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro (2025: 9.600 Euro). Außerdem gibt es mehr Kindergeld – monatlich 259 Euro pro Kind statt bisher 255 Euro.
Kinderbetreuungskosten können Sie auch weiterhin als Sonderausgaben geltend machen. Seit letztem Jahr dürfen Sie 80 Prozent und maximal 4.800 Euro pro Jahr und Kind absetzen.
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 deutlich angehoben – von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Parallel dazu steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs: Sie dürfen bis zu 603 Euro im Monat verdienen, ohne sozialversicherungs- und steuerpflichtig zu werden. 2025 lag die Grenze noch bei 556 Euro.
Ab 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 38 Cent pro Kilometer – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen den ersten 20 Kilometern (30 Cent) und allen weiteren.
Die Übungsleiterpauschale steigt um 300 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro. Wer nebenbei in Vereinen, Schulen oder sozialen Einrichtungen aktiv ist, kann damit mehr steuerfrei dazuverdienen.
Die Mehrwertsteuer für Essen, das Sie im Restaurant essen, sinkt von 19 Prozent auf 7 Prozent. Damit gilt jetzt der gleiche Steuersatz wie für Außerhausbestellungen – Getränke bleiben weiterhin bei 19 Prozent.
6. Aktivrente
2026 kommt die neue Aktivrente, mit der Sie im Ruhestand bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen dürfen. Also insgesamt 24.000 Euro im Jahr. Das Ganze gilt sofort bei der Gehaltsabrechnung, nicht erst durch eine Steuererklärung.
Wichtig und gut für Sie: Für die Aktivrente gilt kein sogenannter Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen aus diesem Zuverdienst nicht mitzählt, wenn es darum geht, wie hoch Ihr Steuersatz insgesamt ausfällt. Dafür sind nur Ihre Einnahmen über 2.000 Euro pro Monat hinaus relevant, zum Beispiel weiteres Einkommen oder eben Ihre gesetzliche Rente.
7. Neue EU-Kreditregeln
Ab 20. November 2026 müssen Banken & Co. die neuen Regeln zur Umsetzung der EU-Verbraucherkredit-Richtlinie beachten und verständlicher über Kosten, Risiken und Rückzahlung informieren.
Auch Buy Now, Pay Later und Kleinkredite unter 200 Euro werden reguliert. Um Überschuldung grundsätzlich einzudämmen, dürfen Kredite künftig nur noch nach einer Bonitätsprüfung vergeben werden.
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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit Finanztip, Deutschlands führendem Geldratgeber, vor – das Original zu diesem Beitrag „Das wird 2026 wichtig für Dein Geld“ stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 29- Dezember 2025.
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