Bauturbo: Stadt will Liste vorlegen

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Großes Interesse am Bauturbo: Knapp 100 Bürger kamen zu einem Infoabend mit Rechtsanwalt Dr. Jürgen Busse. © privat

Der Starnberger Stadtrat will den Bauturbo für 80 Bauvorhaben prüfen. Doch Stadträte warnen vor Spekulation und fordern klare Leitlinien.

Starnberg – Die Stadt Starnberg drückt beim Bauturbo auf die Tube. Nachdem sich in der vergangenen Woche bereits der Bauausschuss erstmals ausführlich mit der Gesetzesänderung beschäftigt hatte, folgte in dieser Woche der Stadtrat. Dabei beauftragte das Gremium die Verwaltung damit, alle bereits vorhandenen Wohnbauvorhaben zur Beratung vorzulegen. Bürgermeister Patrick Janik kündigte an, die komplette Liste voraussichtlich im März vorzulegen. Darauf befinden sich aktuell rund 80 Bebauungsplanverfahren, die zu einem ganz erheblichen Teil bereits seit mehreren Jahren auf Bearbeitung warten.

Janik hatte schon im Ausschuss seine Sympathie für den Bauturbo geäußert. Im Stadtrat sprach er erneut von einem „großen Wurf“ zur Schaffung von Wohnraum. Allerdings warnte er auch: „Das Instrument ist ein zweiseitiges Schwert.“ Wird einem Bauwerber ein Vorhaben mittels Bauturbo ermöglicht, ist es einem anderen in einem vergleichbaren Fall nur schwer zu untersagen. Janik will alle Anträge und Vorhaben dem Bauausschuss auch deswegen vorlegen, „um ein Gespür für den Bauturbo zu bekommen“. Womöglich werde das dazu führen, dass der Ausschuss künftig alle zwei Wochen statt wie bisher nur einmal im Monat tagen werde, sagte er. Die Stadt gewinne „ein irres Maß an Flexibilität“, müsse sich aber auch ihrer Verantwortung bewusst sein.

Ganz ähnlich sah es Eva Pfister (BMS), die zusammen mit ihrer Fraktion und der BLS einen Antrag zu dem Thema eingebracht hatte. Sie sprach von einer „großen Chance, die wir uns nicht entgehen lassen sollten“. Allerdings wies auch Pfister auf die Verantwortung hin, der sich die Stadträte bewusst sein sollten. Deswegen und aus Gründen der Transparenz sprachen sich BMS und BLS dafür aus, einige Leitlinien nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zu erarbeiten. „Der Wohnungsbauturbo soll vorrangig für Nachverdichtung, Baulückenschließung, Aufstockungen und Umnutzungen eingesetzt werden“, erklärte Pfister. Eine Anwendung im Außenbereich solle nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen. Zudem warnte sie davor, in „Fallen von Bauträgern“ zu tappen.

„Der Bauturbo soll nicht der Spekulation dienen“, hatte zuvor bereits Stadtbaumeister Stephan Weinl betont und empfohlen, bei der Mehrung von Baurecht auf den Abschluss städtebaulicher Verträge mit den Bauherren zu achten. Damit könnten zum Beispiel Preisbindungen, Belegungsrechte und andere soziale Faktoren berücksichtigt werden. Leitlinien beschloss der Stadtrat in dieser Woche noch nicht, allerdings waren die Debatten auch nur der Einstieg in das Thema.

Experte empfiehlt einheitliche Linie

Wie sehr der Bauturbo auch in der Bürgerschaft interessiert, zeigte sich am Tag darauf. Knapp 100 Interessierte kamen zu einer Informationsveranstaltung der Freien Wähler zu der Thematik in den kleinen Saal der Schlossberghalle. Dort erläuterte der Rechtsanwalt und Kreisrat Dr. Jürgen Busse, der auch Geschäftsführer der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management ist, Grundlagen und Möglichkeiten des Bauturbos. „Damit die Gemeinde mit diesem Instrument keine städtebauliche Unordnung schafft, muss sie ein Konzept entwickeln, wo die Anwendung des Bauturbos geeignet ist“, sagte er. Dafür sei zum Beispiel eine Ortsbildanalyse sinnvoll.

Für die Praxis nannte Busse drei Beispiele: Ein Bauherr will in einem Gebiet mit Bebauungsplan davon abweichend ein Wohngebäude aufstocken oder ergänzen. Im Innenbereich ohne Bebauungsplan soll für ein Grundstück höheres Baurecht gestattet werden. Denkbar seien etwa Befreiungen für den Verband Wohnen oder wenn die Öffentlichkeit bereits an einem Bebauungsplan beteiligt worden, dieser aber noch nicht fertiggestellt sei, schlug Busse vor. Beispiel drei betraf Ortsrandlagen im Außenbereich, wenn keine Umweltbelange dagegenstehen. Generell empfahl Busse, dass sich die Bürgermeister der Landkreis-Kommunen in einer Dienstbesprechung auf eine einheitliche Linie einigen.