Mann entblößt sich in Bad Wiessee vor Siebenjähriger – Gericht verhängt Haftstrafe

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Vor dem Amtsgericht Miesbach musste sich ein 40-jähriger Mann wegen Missbrauchs von Kindern verantworten. © Thomas Plettenberg

Vor der siebenjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin hatte sich ein Mann (40) entblößt. Das Amtsgericht Miesbach verurteilte den vorbestraften Geretsrieder wegen Missbrauchs zu einer Haftstrafe.

Bad Wiessee – Wegen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen hatte sich ein 40-jähriger Mann aus Geretsried jetzt vor dem Amtsgericht Miesbach zu verantworten. In Abwesenheit seiner Lebensgefährtin soll er vor ihrer zur Tatzeit siebenjährigen Tochter sein Glied entblößt und das Kind zur Berührung aufgefordert haben. Es sei zu einem kurzen Antippen gekommen und darüber hinaus zur Aufforderung, der Mutter nichts davon zu erzählen.

Er liebe das Kind wie sein eigenes und würde ihm niemals schaden, beteuerte der Angeklagte. Ein Fehlverhalten räume er ein, aber bestimmt keine sexuelle Motivation. Wegen einer Operation im Intimbereich leide er partiell unter starken Schmerzen. So auch am genannten Abend, als er mit dem Mädchen auf der Couch in der Wohnung in Bad Wiessee gesessen und ferngesehen habe. Er habe deshalb die Hand in der Hose gehabt und die schmerzende Stelle massiert. Auf die Frage des Kindes, was er da mache, habe er ihr den Grund erklärt und die Stelle entblößt, um ihr die Narbe zu zeigen. Da habe sie in kindlicher Neugierde kurz gegen sein Genital getippt.

Um Missverständnissen vorzubeugen, habe er ihr gesagt, sie solle das für sich behalten. Er habe gedacht, die Sache sei damit „gegessen“. Sie hätten dann den Film zu Ende gesehen. Ob es schon zuvor zu solchen Vorfällen gekommen sei, fragte Richter Klaus-Jürgen Schmid nach. Das Kind habe ihn einmal nackt aus der Dusche kommen sehen und die Mutter gefragt, ob sie ihn anfassen dürfe, gab der Angeklagte zur Antwort. Die Mutter habe das erlaubt, das Mädchen habe ihn dann unten „kurz angestupst“.

Die Familie gehe auch mit dem zweiten Vorfall offen um, erklärte einer der Anwälte auf Frage einer Schöffin – zumal die Sache keinen sexuellen Hintergrund habe, was auch aus der Befragung des Kindes hervorgehe. Er fühle sich nicht zu Kindern hingezogen, sagte der Angeklagte. Dennoch habe er sich zur Einordnung Beratung gesucht.

Er sei bereits wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt worden, hielt ihm der Staatsanwalt vor. Da habe er sich Ordner mit Kinofilmen heruntergeladen, deren Einzelinhalte nicht angezeigt worden seien, erklärte der 40-Jährige. Erst beim Öffnen habe er dann die illegalen Daten erkannt.

Um ihm die Aussage im Gerichtssaal zu ersparen, war die Befragung des Kindes vor der Verhandlung vorgenommen und per Video aufgezeichnet worden. Von der ersten Berührung habe sie ihren Cousinen bei einem Besuch erzählt, von der aktuellen Sache ihrer Mutter, sagte das Mädchen. Bei zwei solchen Vorfällen könne man über eine Absicht des Angeklagten mutmaßen, meinte Schmid. Die Anwälte argumentierten, dass die Schilderung gerade der entscheidenden Passage in der kindlichen Ausdrucksweise nicht ganz eindeutig sei.

Sie habe erst nach der Anzeige durch den Kindsvater von der Sache erfahren, sagte die Mutter aus. Dieser habe ihr die Tochter deshalb entziehen wollen. Ihr Freund habe den Vorfall mit seinen – ihr bekannten – Beschwerden begründet. Sie selbst habe ihrem „soweit aufgeklärten“ Kind eingeschärft, ihr dergleichen immer sofort zu sagen.

Das Schöffengericht sprach den 40-Jährigen schuldig. Schmid verurteilte ihn, wie auch vom Staatsanwalt gefordert, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Er habe die Tat vorsätzlich und in offener Bewährungszeit begangen, begründete er das Urteil gegen den 14-fach Vorbestraften.

stg