Ein Bauantrag in Obersteinbach löst eine Grundsatzdebatte aus. Die Ortsgestaltungssatzung von Bad Heilbrunn steht auf dem Prüfstand.
Bad Heilbrunn – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage: Dieses Thema klingt nicht aufsehenerregend. Im Heilbrunner Gemeinderat führte dieser Bauantrag jedoch zu einer Grundsatzdebatte, bis hin zur Frage, ob die Ortsgestaltungssatzung in ihrer jetzigen Form noch zeitgemäß ist: „Wir werden uns der Diskussion stellen müssen, wenn auch nicht mehr mit diesem Gemeinderat“, sagte Konrad Specker mit Blick auf die anstehenden Wahlen. Dies sieht auch Bauamts-Chef Hubert Sonner so: „Es ist eine grundsätzliche Frage: Verteidigt man die Gebäudehöhe in der Ortsgestaltungssatzung bis aufs Blut? Oder sagt man: Es gibt auch andere Argumente.“
Konkret ging es um ein Bauvorhaben im Ortsteil Obersteinbach. Dort will ein Bauwerber ein Gebäude mit zwei Stockwerken errichten. Bauchschmerzen bereitete den Räten jedoch der sogenannte „Kniestock“ darüber. Darunter versteht man eine niedrige Wand unter der Dachschräge, auf der die Dachkonstruktion aufliegt. „Wir haben es immer abgelehnt, dass wir über den zweiten Stock einen Kniestock machen“, stellte Josef Schröfl fest. „Jetzt haben wir ein Problem.“ Wenn der Gemeinderat nun eine Ausnahme beschließe, müsse er auch beim nächsten Mal eine Ausnahme zulassen: „Gleiches Recht für alle.“ Dritter Bürgermeister Bernd Rosenberger stimmte zu: „Wir schaffen einen Präzedenzfall.“ Sonner verwies darauf, dass der Bauwerber einen Kniestock benötige, um unter dem Dach Wohnraum zu schaffen.
„Wenn ich meine persönliche Ansicht äußern soll: Ich weiß nicht, ob es noch zeitgemäß ist, die Gebäudehöhen zu vergleichen. Ich glaube, wir sollten mehr darauf schauen, den Boden sparsam zu nutzen. Mit der Konsequenz, dass man weniger Boden versiegelt.“ Er empfahl, „die Leute großzügiger in die Höhe bauen zu lassen, damit man den Wohnraum ermöglicht“.
Er könne diesen Argumenten folgen, sagte Bernd Rosenberger. Zugleich wies er aber auch darauf hin, dass der Gemeinderat dann bereit sein müsse, gegebenenfalls den Zorn der Nachbarn auszuhalten. Skeptisch äußerte sich Oliver Hanke. „Wir kommen bei dem Einfamilienhaus bei 230 Quadratmetern Wohnfläche raus. Es ist die Frage, ob man da das obere Geschoss so extrem ausbauen muss oder ob nicht auch 180 Quadratmeter ausreichend wären.“ Man müsse auch an die Umgebungsbebauung denken: „70 Zentimeter mehr – das nimmt die Sonne. Es ist ein anderes Wohlbefinden, wenn man einen Garten hat und das Nachbarhaus niedriger ist.“
Einstimmig beschlossen die Räte, das Thema in den Bauausschuss zu verschieben und einen Ortstermin zu vereinbaren.