Strenge Vorgaben für Wallberg-Festival: Ranger sollen Einhaltung kontrollieren

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Tegernsee
  4. Rottach-Egern

Kommentare

Die neuen Pächter des Panoramarestaurants wollen den Berg mit Veranstaltungen beleben. Das sorgt für Kritik. © Thomas Plettenberg

Nach Protesten findet das Snow Peak Festival auf dem Wallberg nur in den Innenräumen des Panoramarestaurants statt. Das Landratsamt will dennoch ein Auge auf die Veranstaltung haben.

Rottach-Egern – Wochenlang hatte das für Samstag, 7. Februar, geplante Snow Peak Festival auf dem Wallberg für Aufregung gesorgt. Die Sorge war groß, dass die angekündigten „Electronic Beats über den Wolken“ den ohnehin geschwächten Wildtieren zu sehr zusetzen könnten. Daraufhin ruderten die neuen Pächter des Panoramarestaurants zurück: Das Festival soll ausschließlich innen und mit maximal 300 Personen von 14 bis 22 Uhr stattfinden. Zudem teilte das Landratsamt jetzt mit, dass die Behörde ein Auge auf das Festival haben werde.

Laut Pressesprecherin des Landratsamtes habe die Untere Naturschutzbehörde den Pächtern eine Reihe an Vorgaben gemacht. Sie müssten beispielsweise dafür sorgen, „dass kein Lärm oder Licht nach außen dringen kann“. Durch Sicherheitspersonal sei sicherzustellen, „dass sich die Veranstaltung nicht nach draußen verlagert und dort laute Gespräche geführt werden“. Zudem kündigt die Sprecherin an, dass am Veranstaltungstag Naturschutzranger im Einsatz seien, um die Einaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren.

Um grundsätzlich zu klären, wie sich die Wirtsleute Daniela und Christian Pfaller den künftigen Betrieb des Panoramarestaurants vorstellen, wird es am Donnerstag (29. Januar) einen Ortstermin am Wallberg geben. „Wir haben die Pächter gebeten, uns bei diesem Termin ein Betriebskonzept vorzulegen“, erklärt die Behörden-Sprecherin. Zu dem Termin sei auch Gerhard Hofmann als Geschäftsleiter der Gemeinde Rottach-Egern eingeladen worden. Basierend auf den Ergebnissen dieses Termins und dem Betriebskonzept werde die Naturschutzbehörde gegebenenfalls eine Anordnung zur künftigen Nutzung des Restaurants erlassen.

gab