Mieter-Schock am BGH: 460 Euro Miete, 962 Euro verlangt – diese Urteile betreffen Millionen Deutsche

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Der BGH entscheidet 2026 über Untervermietung mit Gewinn, Klimaklagen gegen Autokonzerne, Diskriminierung bei Wohnungssuche und Corona-Impfschäden. Das betrifft Millionen Deutsche.

München – Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im Jahr 2026 über mehrere wegweisende Rechtsfälle entscheiden, die erhebliche Auswirkungen auf den Alltag vieler Bürger haben könnten. Die höchsten deutschen Zivilrichter in Karlsruhe befassen sich 2026 unter anderem mit der Frage, ob Mieter mit der Untervermietung ihrer Wohnung Profit machen dürfen.

Im Zentrum des Verfahrens steht ein Berliner, dem gekündigt wurde, nachdem er seine Wohnung für mehr als das Doppelte seiner eigenen Miete untervermietet hatte. Während er selbst nur 460 Euro zahlte, verlangte er von seinen Untermietern 962 Euro monatlich. Der achte Zivilsenat ließ in der mündlichen Verhandlung im September bereits durchblicken, dass er diese Praxis kritisch sieht. Die Richter betonten, Untervermietung solle primär dazu dienen, die Wohnung während einer Abwesenheit wie etwa einem Auslandsaufenthalt zu halten. Das endgültige Urteil fällt am 28. Januar.

Darf man mit Untervermietung Profit machen? Darüber entscheidet der BGH 2026.
Darf man mit Untervermietung Profit machen? Darüber entscheidet der BGH 2026. © Christian Charisius/dpa

BGH-Entscheidungen 2026: Mieter-Abzocke und Klimaklagen – Diese Urteile betreffen Millionen Deutsche

Klimaaktivisten und Autoindustrie blicken gespannt auf den 2. März. An diesem Tag verhandelt der BGH über die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz und BMW. Die Umweltschützer wollen erreichen, dass den Konzernen der Verkauf von herkömmlichen Verbrennungsmotoren ab November 2030 untersagt wird.

Sie begründen ihre Forderung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzgesetz. Nachdem die Klagen in den Vorinstanzen in München und Stuttgart gescheitert waren, ist dies das erste Mal, dass sich der BGH grundsätzlich mit der Klimaverantwortung von Autoherstellern auseinandersetzt.

Ende Januar entscheidet das höchste deutsche Zivilgericht zudem über einen Fall von Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Eine Frau mit pakistanischem Namen erhielt von einem Makler zunächst nur Absagen. Als sie mit identischen Angaben zu Beruf und Einkommen, aber unter deutschen Namen anfragte, bekam sie prompt einen Besichtigungstermin.

Das Landgericht Darmstadt hatte dem Makler bereits eine Entschädigungszahlung von 3.000 Euro plus Anwaltskosten auferlegt. Der BGH muss nun klären, ob Makler für Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz haften oder nur die Vermieter als direkte Vertragspartner. Die Entscheidung wird am 29. Januar verkündet.

Klimaklagen gegen Autoriesen: BGH könnte Verbrenner-Verkaufsstopp ab 2030 durchsetzen

Für Aufsehen dürfte auch das Urteil zu möglichen Corona-Impfschäden sorgen, das für den 9. März angesetzt ist. Der Fall einer Frau aus Mainz wirft die grundsätzliche Frage auf, unter welchen Umständen Impfstoffhersteller haften müssen und wann Geschädigte Anspruch auf Auskunft über bekannte Nebenwirkungen haben. In der Verhandlung deuteten die Richter bereits an, dass das Oberlandesgericht Koblenz als Vorinstanz möglicherweise zu hohe Hürden für einen Auskunftsanspruch gesetzt hatte. Für die Beurteilung sei entscheidend, ob ein Zusammenhang zwischen Impfung und gesundheitlichem Schaden plausibel erscheine.

Wohnungseigentümer dürften besonders auf den 27. März schauen. An diesem Tag will der BGH klären, ob Eigentümergemeinschaften vor der Beauftragung von Handwerkern Vergleichsangebote einholen müssen. Im konkreten Fall hatte eine Gemeinschaft eine Glaserei und eine Malerfirma direkt beauftragt, mit denen sie zuvor gute Erfahrungen gemacht hatte.

Einige Eigentümer kritisieren dieses Vorgehen. Die Entscheidung könnte auch Aufschluss darüber geben, ab welcher Kostenhöhe und in welchem Umfang Vergleichsangebote einzuholen sind. In der bisherigen Rechtsprechung hat sich eine Drei-Angebote-Regel etabliert, die jedoch noch nicht höchstrichterlich bestätigt wurde. (Verwendete Quellen: dpa)

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