Da hat sich ZDF-Intendant Norbert Himmler wohl vergaloppiert. Himmler hatte in der Podcast-Ausgabe "Table Today" vom 8. November mit fragwürdigen Äußerungen eine Ausgabe des "ZDF Magazins Royale" von Jan Böhmermann verteidigt, die mit falschen Vorwürfen zur Entlassung von Arne Schönebohm, Chefs des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), geführt hatte. Doch musste Himmler sich von von Schönbohms Medienanwalt eines Besseren belehren lassen.
ZDF-Intendant kassiert Klatsche in Schönbohm-Affäre
Böhmermann hatte den damaligen BSI-Chef Schönbohm vor drei Jahren in seiner Sendung in die Nähe russischer Geheimdienste gerückt. Diesen Beitrag nahm die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) seinerzeit zum Anlass, den Cyberabwehrchef abzulösen und auf einen bedeutungslosen Posten zu versetzen. Letztlich stellte sich aber heraus, dass an den Vorwürfen Böhmermanns nichts dran war, genau so wenig wie am Online-Weiterdreh durch den Mainzer Sender.
Schönbohm hatte daraufhin das ZDF wegen falscher Berichterstattung verklagt. Die Pressekammer des Münchner Landgerichts hatte dem geschassten BSI-Präsidenten am 19. Dezember 2024 in vier Punkten recht gegeben. In zwei Fällen stellten die Richter unwahre Äußerungen in der Sendung „Magazin Royale" fest und zwei weitere falsche Aussagen in entsprechenden ZDF-Onlinebeiträgen.
ZDF-Intendant versuchte, Richterspruch gegen Böhmermann zu relativieren
Intendant Himmler aber suchte im Gespräch mit dem Table-Today-Journalisten Michael Bröcker, den Richterspruch zu relativieren: „Auch das Urteil des Gerichts in München hat nicht gesagt, dass das ZDF etwas Falsches behauptet hat.“ In dem Böhmermann-Beitrag sei kein Satz falsch gewesen. „Jetzt kann man sich lange streiten, was insinuiert irgendwie oder wahrgenommen wird, aber kein Satz war falsch und kein Gericht hat festgestellt, dass ein Satz falsch war.“ Ursache und Wirkung hätten in diesem Moment nichts miteinander zu tun, führte Himmler aus.
Der Intendant hätte es besser wissen müssen. Schönbohm verwunderten die neuerlichen Aussagen des ZDF-Chefs in der Affäre. Sein Medienanwalt Markus Hennig übermittelte denn auch nach FOCUS-online-Informationen eine Aufforderung zur strafbewehrten Unterlassung dieser Äußerungen. „Die nachfolgenden dort wiedergegebenen Aussagen stehen in wesentlichen Teilen in offenem Widerspruch zu den Feststellungen des Landgerichts München I im Urteil … und verletzen die Rechte unseres Mandanten durch die Verbreitung objektiv unzutreffender Tatsachenbehauptungen sowie irreführender Darstellungen des Urteilsinhalts.“
Himmlers Juristen wiesen Unterlassungsanspruch zurück
Die Medienjuristen Himmlers wiesen den Unterlassungsanspruchs am 24. November 2025 zurück. Himmler habe der Gesprächsform eines Podcasts entsprechend Rechnung getragen, so der Vortrag: Den von Herrn Bröcker erhobenen Einwand, der „gesamte Sendebeitrag" sei auf eine „vermeintliche Nähe des wichtigsten Sicherheitschefs in Deutschland, was Anti-Cyber-Abwehr betrifft, auf die Nähe zu Russland ausgelegt“, habe der ZDF-Boss mit der Formulierung aufgegriffen, man könne sich „lange streiten, was insinuiert irgendwie oder wahrgenommen wird." Dies beschreibe umgangssprachlich „die Mehrdeutigkeitsproblematik“.
Hierdurch, argumentierten Himmlers Anwälte, werde zugleich für die Zuhörer deutlich, „dass es in dem Rechtsstreit um die Frage geht, ob der fraglichen Sendung beziehungsweise den insoweit streitgegenständlichen Sätzen ein über den Wortlaut des Gesagten („kein falscher Satz") hinausgehender Aussagegehalt entnommen werden kann.“ Dabei habe Himmler durchweg nicht in Abrede gestellt, „dass das ZDF in dem von Ihrem Mandanten angestrengten Prozess vor dem Landgericht München I erstinstanzlich teilweise unterlegen ist.“ Dies werde auch im Gesamtkontext der relevanten Passage des Podcasts mehrfach deutlich und entspreche zudem dem Hinweis des Intendanten, „es sei abzuwarten, was die nächsten Instanzen bringen“ würden.
Nach Berufung knickte ZDF-Intendant ein
Schließlich sind beide Seiten in Berufung vor den Pressesenat des Oberlandesgericht (OLG) München gezogen. Schönbohm, weil er den Sender weiterhin auf einen Schadenersatz von bis zu 100.000 Euro verklagt. Die Mainzer hingegen wenden sich dagegen, falsche Behauptungen aufgestellt zu haben.
Umso überraschender aber knickte Himmler letztlich vor der Aufforderung Schönbohms ein. Zwar müsse das OLG nach wie vor klären, ob die Darstellung in der Böhmermann-Sendung rechtmäßig gewesen sei, erklärte die beauftragte Medienkanzlei. Allerdings bestehe „keine Notwendigkeit, die vorliegende, von Ihrem Mandanten angestoßene Auseinandersetzung zu führen. Vor diesem Hintergrund, und somit allein im Erledigungsinteresse, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich“, verpflichtete sich der ZDF-Intendant künftig entsprechende Passagen „zu unterlassen, zu äußern/und oder äußern zu lassen und/oder verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.“ Auf Anfrage wollte sich das ZDF keine Stellung hierzu beziehen.
Die Kostennote von Schönbohms Anwalt in der Höhe von gut 1400 Euro übernahm der Sender problemlos. Wie hoch die Aufwendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens für die eigenen Presseanwälte ausfielen, ist unklar.