Prozess um Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Überraschendes Urteil gefallen

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Prozess um Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Überraschendes Urteil gefallen

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Ein Zug entgleist 2022 bei Garmisch-Partenkirchen. Ob Bahnmitarbeiter das Unglück hätten verhindern können, entschied nun ein Gericht im Burgrain-Prozess.

Garmisch-Patenkirchen – Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen sind die beiden Angeklagten freigesprochen worden.

Bahnstrecke nach Zugunglück noch gesperrt
Mehrere Waggons des verunfallten Regionalzuges standen nahe an der Unfallstelle auf einem leeren Platz (Archivbild). © Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Bahnunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Fünf Menschen starben

Seit Ende Oktober hatten Richter, die Staatsanwältin und die Verteidiger am Landgericht München II an fast 20 Prozesstagen Zeugen vernommen, Sachverständige gehört, Protokolle und interne Bahnrichtlinien geprüft. Nun steht fest: Der Prozess um das Bahnunglück endet juristisch ohne einen Schuldigen.

Den beiden Angeklagten war fahrlässige Tötung vorgeworfen worden – Staatsanwältin Sarah Bayer fand im Laufe des Prozesses klare Worte und warf einem der Angeklagten, der für den Oberbau an der Unglücksstelle verantwortlich war, vor, er habe sich „wiederholtes und systematisches Versagen“ zu schulden kommen lassen. Die Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer, die Verteidiger forderten jeweils Freispruch.

Fünf Menschen starben und 72 Menschen wurden verletzt, als der Zug 2022 in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund: marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können – diese Einschätzung teilte das Gericht nicht. 

Weitere Informationen folgen.