Flüchtlingsunterkunft kann nicht gebaut werden – Schadensersatz gefordert

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Im Gewerbegebiet Steinbacher Weg-West soll keine Wohnbebauung entstehen.. © Steibli (Archivbild)

Wohnbebauung in Antdorfer Gewerbegebieten wird es in nächster Zeit nicht geben. Sowohl die Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Steinbacher Weg-West“ als auch die Änderung für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Antdorf“ schließen dies kategorisch aus. Pläne für den Neubau einer Flüchltingsunterkunft können nicht realisiert werden.

Beherbergungsgewerbe bzw. Gewerbe mit wohnähnlicher Nutzung oder Erholungsfunktion waren von Anfang an im Bebauungsplan „Steinbacher Weg-West“ vom September 2023 ausgeschlossen gewesen. In einer Sitzung im September 2025 hatte sich der Gemeinderat noch einmal mit dieser Thematik befasst und eine Konkretisierung des Bebauungsplans beschlossen. In einer Sitzung im Oktober wurden dann Gebäude für dauerhafte Wohnnutzung und Anlagen für soziale Zwecke aus dem Nutzungskatalog des Bebauungsplans ausgenommen.

In den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gab es hinsichtlich der Änderungen keinerlei Einwände. Einzig in einer zweiseitigen Stellungnahme des Bauwerbers Matthias Jocher wurde eine Rücknahme der Änderungen gefordert. Er hatte einen Bauantrag auf Errichtung eines Gebäudes mit 14 Wohnungen und eines Nebengebäudes mit Sozialräumen eingereicht. Geplant war eine dezentrale Unterkunft für Geflüchtete. Das Gebäude war vom Freistaat Bayern bereits für 20 Jahre angemietet worden, wie die Pressestelle des Landratsamtes Weilheim auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte.

Forderung nach Schadensersatz

Die Argumente des Investors wie Fristversäumnisse oder die Verletzung der Pflichten aus dem städtebaulichen Vertrag gipfelten in der Forderung nach Schadensersatz. Zum einen seien da die Kosten des Architekturbüros Stephan Jocher in Höhe von 513 485 Euro für Planerstellung. Darüber hinaus summiere sich der Verlust der Miete in Höhe von 156 000 Euro/Jahr minus die Finanzierungskosten plus Rendite laut Jocher auf 1,2 Millionen Euro.

„Den Bauantrag hätten wir auch auf der Grundlage des Bebauungsplans von 2023 nicht genehmigen können“, erläuterte Bürgermeister Klaus Kostalek. Die planerische Nutzung sei immer schon auf die Errichtung von Gebäuden zur gewerblichen Nutzung für örtliche Handwerker und sonstige Gewerbetreibende ausgerichtet. Beherbergungsbetriebe seien von vornherein ausgeschlossen gewesen.

„Es war und es bleibt ein Gewerbegebiet“

„Es hat sich eigentlich mit den Änderungen des Bebauungsplans für den Bauantrag nichts geändert, wir hätten ihn auch einfach ablehnen können“ ergänzte Kostalek. „Es war ein Gewerbegebiet und es bleibt ein Gewerbegebiet. Lediglich der Randbereich der gewerblichen Nutzung wird berührt“, stellte er noch fest. Es könne ja weiterhin ein Handwerkerhof oder Lagerhallen auf dem Grundstück gebaut werden.

Einstimmig wurde die Änderung des Bebauungsplans für „Steinbacher Weg-West“ sowie des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Antdorf“ von den Gemeinderäten beschlossen. Die Änderung trat nun mit Bekanntmachung zum 12. Januar in Kraft. Anneliese Steibli