Viele Paare bleiben trotz Trennung verheiratet. Doch eine Scheidung hat wichtige rechtliche Folgen für Erbe und Neustart. Ein Fachanwalt gibt wichtige Tipps für (Ex-)Paare.
München – „Ich erlebe immer wieder Fälle in meiner Beratungspraxis, in denen Eheleute seit Jahren, teils seit Jahrzehnten getrennt sind, aber die Scheidung rechtlich nicht vollzogen haben“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht mit Kanzlei in Gräfelfing.
Trotz jahrelanger Trennung wird die endgültige Scheidung oft vermieden
Für die Vermeidung der endgültigen Trennung durch die Scheidung gibt es seiner Erfahrung nach ganz unterschiedliche Gründe. Entweder sollen die Kinder nicht vor den Kopf gestoßen werden, es gibt gemeinsame fremdfinanzierte Vermögenswerte – oder die Rentenansprüche sollen beiden Eheleuten zugutekommen. Die Scheidung sollte dennoch – auch nach jahrzehntelanger Trennung – in Betracht gezogen werden, da die Ehe „zahlreiche Rechtsfolgen erzielt“, gibt er erfahrene Jurist zu bedenken.
Im Erbfall kann strittig sein, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht
Beispielsweise im Erbfall kann es Wolfgang Böh zufolge etwa streitig sein, ob ein gesetzliches Erbrecht, respektive ein Pflichtteilsanspruch besteht. Ebenso könne im Streit stehen, ob ein altes (vergessenes) Ehegattentestament noch gilt. Besonders problematisch der sei Vorgang, wenn ein Ehepartner sich neu verheiraten möchte und der andere Ehepartner sich querstellt.
Etliche Themen müssen für die Scheidung einvernehmlich vorbereitet werden
Für den Fall der Scheidung sollte diese einvernehmlich über eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit folgenden Themen vorbereitet sein: Zugewinnausgleichsanspruch, Abgeltung etwaiger Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich, Auflösung wirtschaftlicher und auch erbrechtlicher Zusammenhänge.