Ein Fahrer aus Florida verklagt den größten Autobauer der Welt wegen heimlicher Datensammlung. Der Fall wirft Fragen über Datenschutz in vernetzten Autos auf.
Als ein Autofahrer aus Florida seine Kfz-Versicherung abschließen wollte, stand dort bereits ein detailliertes Profil über sein Fahrverhalten. Geschwindigkeit, Bremsmanöver, Beschleunigung – alles dokumentiert, obwohl er nie bewusst zugestimmt hatte. Sein 2021er Toyota RAV4 hatte die Telemetriedaten kontinuierlich gesammelt und weitergeleitet. Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass moderne Fahrzeuge viele Daten sammeln und übermitteln. Doch inwieweit ist das zulässig und wie schützt man zukünftig am besten seine sensiblen Daten?
Der Kläger wirft Toyota vor, heimlich Telemetriedaten seines Fahrzeugs gesammelt und an Dritte weitergegeben zu haben, wie das US-Portal Autoblog berichtet. Die Datensammlung erfolgte über die bordeigene Telematik des RAV4, die permanent Informationen zu Fahrverhalten, Geschwindigkeit, Bremsvorgängen und anderen Parametern erfasste. Diese Daten gelangten anschließend offenbar an seinen Versicherer und führten zu höheren Prämien. Toyota argumentiert, der Kläger habe den Nutzungsbedingungen der vernetzten Dienste zugestimmt, die eine Datenerhebung „fortlaufend und regelmäßig“ erlauben.
Fahrzeugdaten in Deutschland: Rechtslage und Schutz seit dem „Data Act“
In Deutschland und der gesamten EU regelt seit dem 12. September 2025 der Europäische Datenrechtsakt die Erhebung von Fahrzeugdaten. Halter haben das Recht, gespeicherte Informationen einzusehen, löschen zu lassen und selbst zu entscheiden, wer Zugriff erhält. Hersteller dürfen dafür keine Gebühren verlangen und müssen offenlegen, welche Daten sie sammeln. Der Zugang muss technisch einfach gestaltet sein. Dennoch stehen auch deutsche Autobauer in der Kritik, aus den gesammelten Informationen detaillierte Profile über das Privatleben ihrer Kunden zu erstellen.
Der Toyota-Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Verfahren ein. General Motors stand wegen seines „Smart Driver“-Programms vor Gericht, das Fahrverhalten analysierte und Scores vergab. Was wie ein harmloses Feature wirkte, entpuppte sich als Datenquelle für GM und Partner. Die US-Handelsbehörde FTC untersagte GM daraufhin für fünf Jahre den Verkauf solcher Daten. Unklar bleibt in vielen Fällen, ob Kunden beim Ablehnen der Nutzungsbedingungen die vernetzten Dienste ihres Fahrzeugs überhaupt noch nutzen können oder ob das System dann komplett deaktiviert wird.
Auch dieses umstrittene Gadget ist fast überall in der EU verboten: 10 Millionen Autofahrer nutzen es trotzdem.
Verbraucher sollten nicht zögern, beim Händler konkret nachzufragen, welche Daten erfasst werden und wohin diese fließen. Kann der Verkäufer keine klare Auskunft geben, sollte das als Warnsignal verstanden werden. Viele Hersteller bieten mittlerweile die Möglichkeit, Daten komplett zu löschen oder Datenschutzeinstellungen über Apps anzupassen. Wer jegliche Datensammlung vermeiden möchte, muss allerdings auf ältere Fahrzeuge ohne Telematik-Systeme zurückgreifen.
Auch wichtig für Autofahrer: Diese neuen Regeln gelten ab 2026 in deutschen Nachbarländern.