„Vertuschung mit System“ - Staatsanwältin fordert im Bahnprozess Burgrain Haftstrafen auf Bewährung

Es sind harte Worte, die die Staatsanwältin am Landgericht München II in ihrem Plädoyer findet. Manfred S., der Anlagenverantwortliche für den Oberbau auf der Garmischer Strecke, habe sich „wiederholtes und systematisches Versagen“ zu schulden kommen lassen. Insbesondere deshalb, weil an der späteren Unglücksstelle schon seit 2020 kaputte Bahnschwellen montiert waren, aber bis zum Unglück am 3. Juni 2022 nicht ausgetauscht wurden. Im Team, das S. führte, und das die Schwellen eigentlich hätte austauschen müssen, habe „Zettelwirtschaft“ und ein „Klima der Gleichgültigkeit“ geherrscht, wirft die Staatsanwältin dem Angeklagten S. vor, der ihre Ausführungen weitgehend regungslos verfolgt. Mehr noch: Es gab „Vertuschung mit System“. Nur weil sich S. im Prozess einsichtig gezeigt habe und Fehler zugab, und weil er auch nicht vorbestraft sei, fordert die Staatsanwältin im Ende ihres fast zwei Stunden langem Plädoyer keine Gefängnisstrafe. Zwei Jahre auf Bewährung sind das Maximum dessen, was ohne Gefängnishaft noch juristisch möglich ist.