Hassprediger per Video im Garchinger Bürgerhaus

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Im Garchinger Bürgerhaus feierte eine Münchner Moschee ihr Jubiläum. Dabei lief ein Video eines umstrittenen Predigers. © Dieter Michalek

Im Garchinger Bürgerhaus feierte eine Münchner Moschee ihr Jubiläum. Dabei lief ein Video eines umstrittenen Predigers. Wie konnte das passieren?

Die Münchner Al-Ahibba-Moschee hat im Dezember ihr Jubiläum im Garchinger Bürgerhaus gefeiert. Hunderte Menschen kamen, die Veranstaltung ging mehrere Stunden lang. Es wurden unter anderem Spenden für die Erweiterung der Moschee gesammelt. Laut Bayerischem Rundfunk wurde allerdings auch ein Video des ägyptischen Predigers Omar Abdelkafi abgespielt. Ein Mann, der sich wiederholt antisemitisch geäußert haben soll und das Massaker der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel öffentlich rühmte. Er hatte die Feier ursprünglich sogar besuchen wollen, durfte aber nicht einreisen. Grußworte von einem Antisemiten im Herzen der Universitätsstadt – es stellt sich die Frage: Wieso stellt die Stadt Garching ihr Bürgerhaus für solch eine Veranstaltung zur Verfügung? Kulturreferent Thomas Gotterbarm erklärt die komplizierte Lage, in der viele Kommunen stecken.

Stadt kontaktiert Verfassungsschutz

„Wir checken alle neuen Anfragen von Veranstaltern im Bürgerhaus“, sagt Gotterbarm. „Auch zur Moschee haben wir recherchiert. Es war alles korrekt. Sie distanziert sich von Gewalt.“ Wie der BR berichtet, werde die Moschee nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Bei Abdelkafi sehe das anders aus. Dass der umstrittene Prediger, der mehr als zehn Millionen Follower auf Youtube hat, zur Feier nach Garching kommen soll, hat die Stadt erst nach der Vermietung erfahren. „Wir haben daraufhin Kontakt zur Polizei und dem Verfassungsschutz aufgenommen“, so der Kulturreferent.

Denn laut Informationen des BR haben Sicherheitsbehörden Abdelkafi seit Längerem auf dem Radar. In einem Interview mit einem arabischen Fernsehsender, das dem BR vorliege, zitierte er einen Hadith, einen Ausspruch des Propheten Mohammed, den er „ohne historischen Kontext“ auf die Gegenwart übertragen habe, sagt Florian Volm vom Bayerischen Verfassungsschutz im Gespräch mit dem BR: „In diesem Hadith geht es darum, dass die Muslime die Juden töten und besiegen würden. Das ist höchst problematisch, weil antisemitisch, und darüber hinaus ist interessant, dass auch die Hamas den gleichen Hadith in der eigenen Charta bezeichnet.“

Den bereits abgeschlossenen Vertrag zu kündigen oder eine Anmietung des Bürgerhauses zu verweigern, ist für die Stadt alles andere als einfach. Denn es besteht „Kontrahierungszwang“: Öffentliche Einrichtungen müssen oft auch umstrittene Veranstaltungen zulassen, da eine Verweigerung als Diskriminierung oder Verstoß gegen die Meinungsfreiheit gelten kann. „Wir haben Neutralitätspflicht als Kommune“, erklärt Gotterbarm.

Kommune ersetzt Judikative nicht

Zwar hat die Stadt im Kleingedruckten stehen, dass sie berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn etwa die Veranstaltung das Ansehen der Stadt erheblich beeinträchtigen könnte. „Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Veranstaltung rassistische, volksverhetzende, diskriminierende oder beleidigende Inhalte zu erwarten sind“, heißt es. Doch das zu belegen, ist nicht einfach. Denn der Prediger ist kein verurteilter Straftäter. „Es ist nicht die Aufgabe der Kommunen, die Judikative zu ersetzen. Es ist die Aufgabe von Gerichten, gewissen Personen öffentliche Auftritte zu verbieten“, sagt Gotterbarm.

Eine Möglichkeit, die die Stadt hat, ist, das Widmungsrecht des Bürgerhauses zu ändern. Dass etwa Religions- oder Parteiveranstaltungen ganz ausgeschlossen werden. Gotterbarm: „Das gilt dann aber für alle. Das wollen wir auch nicht.“

Abdelkafi selbst erschien letztlich nicht zur Jubiläumsfeier, er durfte am Flughafen München nicht weiterreisen. Laut Gotterbarm fehlte ein Visum. Im Bürgerhaus wurde stattdessen eine Videobotschaft des Predigers gezeigt. Die Veranstaltung der Moschee ist laut dem Kulturreferenten friedlich abgelaufen. „Sie war unheimlich offen.“