Wo eine Hecke ist, kann keine Feuerwehrzufahrt sein. Das zumindest denken sich Autofahrer, die dort parken möchten. Sie irren - und das kostet.
Germering - Die Feuerwehrzufahrt liegt am Grundstück Sudetenstraße 13 im Germeringer Norden. Die Einfahrt ist zu beiden Seiten mit einem rot umrandeten Hinweisschild gekennzeichnet. Das rechte der beiden Schilder steht jedoch nicht direkt neben der Zufahrt, sondern etwas abseits zwischen einer Hecke und einem Mülltonnenhäuschen. Dort wirkt es ungenau platziert, findet Anwohner Rüdiger S.
Mülltonnen werden dort abgestellt
Umso überraschter war er, als er ein Knöllchen an seinem Auto fand. „Ich würde mich nie vor eine Feuerwehreinfahrt stellen“, sagt der 54-Jährige. Wer das tue, werde zu Recht geahndet. Der Bereich vor der Hecke jedoch sei „ein 1a Parkplatz“, der fast jeden Abend belegt sei. Auch die Mülltonnen des großen Mehrfamilienhauses würden dort zur Leerung aufgestellt. „Die Feuerwehrzufahrt wird dadurch nicht beeinträchtigt“, sagt S.
Doch, sagen die Behörden. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord teilt auf Nachfrage mit, dass die Schilder „eine sogenannte Torwirkung“ entfalten. Innerhalb des gekennzeichneten Bereichs ist laut Straßenverkehrsordnung das Halten unzulässig. „In der Praxis wird diese Regelung bisweilen falsch verstanden“, räumt ein Polizeisprecher ein.
Zuständig für das Aufstellen der Schilder ist – da sie sich auf Privatgrund befinden – der Grundstückseigentümer nach den Vorgaben des städtischen Bauordnungsamts. Die Positionierung erklärt Dagmar Hager, Leiterin des Verwaltungs- und Rechtsamts im Germeringer Rathaus.
Auf dem Grundstück befinde sich links der Zufahrt eine Aufstellfläche für die Feuerwehr. Um diese mit Großfahrzeugen, insbesondere Drehleitern, anfahren zu können, werde rechts ein ausreichender Kurvenradius benötigt.
Nicht nur die Schilder, auch der in diesem Bereich abgesenkte Bordstein verdeutlichten die Breite der Zufahrt. Auch Hager sagt allerdings, dass der Sinn der Beschilderung „vielleicht nicht jedem auf Anhieb einleuchten mag“.
Vor den Nachbarhäusern Sudetenstraße 15 und 17 kommt es hingegen nicht zu Missverständnissen. Hier ist ein Bereich als „Feuerwehranfahrtszone“ gekennzeichnet. Zwei absolute Halteverbote sprechen eine klare Sprache. Hager dazu: „Diese gegenüber Nr. 13 deutlich breitere Zufahrt bedurfte nach Prüfung der Bauaufsichtsbehörde einer weitergehenden Kennzeichnung.“
Rüdiger S. hat nach seinem ersten Strafzettel noch eine weitere Verwarnung erhalten, die sich auf einen früheren Zeitpunkt bezieht. Ein Knöllchen hatte er damals nicht an seinem Auto gefunden. Bezahlt hat er bisher keines der beiden Bußgelder in Höhe von je 55 Euro. S. will es darauf ankommen lassen, dass die Sache gerichtlich geklärt wird.
„In den letzten 15 Jahren war es kein Problem, an der Stelle zu parken“, sagt der Anwohner. Ohne eine klarere Regelung sieht er noch viele Strafzettel auf Autofahrer zukommen, zumal die Stellplatznot in dem Wohngebiet immer größer werde – nicht zuletzt wegen dauerparkender Wohnmobile und Anhänger. Schon oft habe er die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung auf das Problem angesprochen. „Aber es passiert nichts.“