Wer darf noch? Wettstreit um Hüft- und Knie-OPs

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Gewisse OPs sind begehrt - nicht bei Patienten, aber bei Kliniken. © Maurizio Gambarini

Die Starnberger Kliniken müssen sich unter anderem mit dem Tutzinger und dem Weilheimer Krankenhaus um Knie-, Hüft- und Wirbelsäulen-OPs streiten. Solche sollen nach der Klinikreform nur noch an einem Standort stattfinden – für vier Landkreise.

Landkreis - Jeder will das Beste für sich selbst, aber jeder muss sich einschränken: Das ist die verzwickte Ausgangslage für die Klinikträger in den Landkreisen Starnberg, Weilheim-Schongau, Fürstenfeldbruck und Bad Tölz-Wolfratshausen, die sich im Zuge der Krankenhausreform abstimmen müssen. Am Ende der regionalen Verhandlung soll klar sein, wer künftig welche der mehr als 60 medizinischen Leistungsgruppen anbietet. Die Entscheidung trifft am Ende zwar der Freistaat Bayern, davor sollen sich aber die Verantwortlichen der kommunalen und privaten Unternehmen im besten Fall einigen.

Wie kompliziert das ist, beweist eine Aussage von Landrat Stefan Frey. „Der Prozess stand im Herbst kurz vor dem Scheitern“, sagte er gegenüber dem Starnberger Merkur. Und wer denkt, da setzen sich ein paar Klinikchefs und Landräte an einen Tisch, und das war’s, liegt falsch. Ein Gutachter wird eingeschaltet – besser gesagt gleich zwei, wie Frey berichtet. Damit auch jeder seine Interessen gewahrt sieht. Bis zu 250 000 Euro stellt der Freistaat als Budget für das sogenannte Strukturgutachten zur Verfügung.

Große Streitpunkte dürften in orthopädischen Bereichen liegen. Sechs Leistungsgruppen daraus will das Gesundheitsministerium nur noch an einem Standort sehen. Dies sei Landrat Frey signalisiert worden. Dazu gehören die Endoprothetik (etwa Hüft- und Knie-OPs), die Wirbelsäulenprothetik und die bariatrische Chirurgie (zum Beispiel Magenverkleinerungen). Die Starnberger Kliniken bieten Unfallchirurgie, Orthopädie und Wirbelsäulenchirurgie an den Standorten Starnberg, Seefeld und Penzberg an, das Tutzinger Benedictus-Krankenhaus schmückt sich mit dem Orthopädischen Gelenk- und Wirbelsäulenzentrum und das kommunale Weilheimer Krankenhaus mit einem neuartigen Roboterassistenzsystem im Bereich Endoprothetik. Entsprechende Spezialisten gibt es auch bei Asklepios in Bad Tölz und im kommunalen Klinikum Fürstenfeldbruck. Wer da wohl zurückstecken will?

Starnberger Landrat Frey: „Niemand will etwas abgeben“

„Die Klinikträger stehen in einem harten Wettbewerb. Niemand will etwas abgeben“, sagt Frey grundsätzlich. Die Starnberger Kliniken, Tochter des Landkreises, sieht er „am leistungsstärksten“ von den genannten Betreibern. Er wolle sich konstruktiv bei den Verhandlungen einbringen, auch wenn er den Prozess für widersinnig hält – dass Konkurrenten gemeinsam Lösungen finden sollen. Zunächst müsse man allerdings das Ergebnis des Strukturgutachtens abwarten. Es sei schließlich Aufgabe der Gutachter, vorzuschlagen, wer welche medizinischen Leistungen wo am besten erbringen kann. Das Papier wird eine Diskussionsgrundlage sein, nicht mehr, nicht weniger.

„Wir werden die Orthopädie am Weilheimer Krankenhaus bestimmt nicht kampflos aufgeben“, sagt Andrea Jochner-Weiß, Landrätin von Weilheim-Schongau, konfrontiert mit Freys Aussagen. Der Standort Weilheim müsse nun „überdeutlich Flagge zeigen und das Augenmerk auf die hervorragende Arbeit in diesem Bereich legen“. Der Geschäftsführer der Krankenhaus Weilheim-Schongau GmbH, Thomas Lippmann, zeigte sich irritiert über den Starnberger Landrat: „Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen, gerade wird die Erstellung eines neutralen Gutachtens vorbereitet – keine Ahnung, warum dann schon jetzt mit solchen Forderungen vorgeprescht wird.“

Die Artemed-Gruppe macht auf Rückfrage deutlich, im Bereich der Wirbelsäulenversorgung würden in Tutzing mehr Patienten behandelt als in jedem anderen Krankenhaus im näheren Umfeld. Und bei Orthopädie und Endoprothetik sorge Artemed mit der Anschlussheilbehandlung in Feldafing für eine „integrierte Gesamtversorgung“. Jeder trommelt eben besonders laut für sich in diesen Zeiten. Man wolle dem Gutachten nicht vorgreifen, heißt es von Sprecherin Leonie Ottmer noch.

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Grundidee: Etwa 60 Prozent der Finanzierung sollen unabhängig von Fallzahlen erfolgen. Vorhaltevergütung heißt das Zauberwort. Krankenhäuser bekommen künftig Geld für das Bereithalten von Leistungen. Bis Ende 2026 sollen die Leistungsgruppen zugeteilt sein. Nach einer Art Testjahr 2027 soll die neue Finanzierung der Kliniken, die sogenannte Vorhaltevergütung, ab 2028 wirksam werden.

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/lokales/starnberg/landkreis/wer-darf-kuenftig-noch-hueft-und-knie-ops-durchfuehren-94119539.html