Nach der Katastrophe von Crans-Montana mit 40 Toten wird der Brandschutz zum Thema. Experten erklären die wichtigsten Regeln für Gastronomen.
Erding – Crans-Montana – der Name steht für eine schreckliche Feuerkatastrophe mit 40 Toten und mehr als 100 Schwerverletzten. In der Bar „Le Constellation“ hatten Feuerfontänen auf Champagnerflaschen eine tödliche Kettenreaktion ausgelöst. Laut Ermittlern war das der Grund für das Feuer, vor dem sich die Gäste nicht retten konnten. Kann so etwas auch bei uns passieren? Fachleute verweisen hier auf den strengen Brandschutz, vor allem auf die Notwendigkeit von Fluchtwegen.
„Der Rettungsweg ist das Wichtigste“, sagt Kreisbrandrat Florian Pleiner. Davon müssen in jeder Gastronomie pro Geschoss mindestens zwei unabhängig voneinander existieren. Sie müssen für die Gäste gekennzeichnet sein. Eigentlich nicht schwer, doch der Rettungsweg muss in jedem Gastronomiebetrieb individuell bewertet werden. Treppen, Fenster oder gar ein Kellerschacht kommen je nach Bauart und Personenanzahl infrage. Auch die mutmaßlich Flüchtenden sind ein Faktor der Bewertung. So ist etwa ein Kellerschacht kein barrierefreier Fluchtweg.
„Brandschutz musst du in deiner DNA haben“ – Im Weekend Sicherheitsmitarbeiter vor Fluchtwegen platziert
„Ich habe viel dazugelernt“, sagt David Ritter. Er ist seit mehr als 20 Jahren im Gastrobereich tätig, Betreiber des Noah Rooftop in Dorfen und ab Frühjahr des Sissi im Wasserschloss Taufkirchen. Davor war er Inhaber mehrerer Diskotheken, unter anderem vom Weekend in Erding. Anfangs habe er die Brandschutzregeln nicht verstanden, sie sogar etwas belächelt. Jetzt, mit viel Berufserfahrung, weiß Ritter: „Brandschutz musst du in deiner DNA haben.“
Im Weekend gab es sechs Fluchtwege. Vor und hinter jeder Tür war zudem ein Sicherheitsmitarbeiter platziert, um die Tür freizuhalten und zusätzlich Tanzfläche, Bar oder Gäste im Auge zu behalten. Die Fluchtwege nutzte Ritter, um sie in das Konzept der Diskothek einfließen zu lassen. Mit großen Buchstaben oder Spiegeln webte er so die Fluchtwege in den Dekorationsstil mit ein.
„Brandschutzsichere Deko“ sei allerdings teurer als normale. Genauso wie Anbauten. Doch mit der richtigen Architektur seien auch Feuerfontänen kein Problem, meint Ritter.
„Ich will mit guten Gedanken ins Bett gehen“ – Brandschutz unterschätzen viele
„Man will sich ja wo aufhalten, wo man sich sicher fühlt“, sagt Tobias Maier. Er ist Betreiber der Bar Amore und des Gasthauses Lebzelter in Dorfen. Seit 2019 ist er im Gastronomiebereich tätig, unter anderem als Gründer des Tonwerk in Dorfen. Dass die Fluchtwege frei und gekennzeichnet sind, ist für ihn selbstverständlich. „Das ist gesunder Menschenverstand“, sagt der 33-Jährige.
Auch er hat die Beleuchtung der Fluchtwege in die Gestaltung einfließen lassen. Die LED-Lichter ziehen sich durch das ganze Restaurant. Für ihn ist das Thema Brandschutz „eine Hausaufgabe, die dazu gehört“, die aber viele unterschätzen. „Ich bin selbst seit 17 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr“, sagt der Dorfener. Er stellt keine „unnötige Deko“ auf die Tische, zündet Kerzen nicht in der Nähe von Brennbarem an. „Ich will mit guten Gedanken ins Bett gehen“, sagt er. Denn als Gastronom ist man eben nicht nur für sich selbst verantwortlich, sondern für viele.
„Offenes Feuer ist verboten“ – Tischfeuerwerke kann jeder Gastwirt nach seinem Hausrecht entscheiden
„Ein Tischfeuerwerk kann man nicht verbieten“, sagt Pleiner. Jeder Gastwirt könne nach seinem Hausrecht selbst entscheiden. Für Pleiner ein schwieriger Punkt. Denn alles, was brennt, könne zur Gefahr werden. Abgesehen davon gebe es auch immer eine Rauchentwicklung im Raum, möglicherweise sogar eine Belästigung anderer Gäste. Je nach Raum, Größe und Temperatur sei es nicht ungewöhnlich, dass eine Stichflamme entstehe. Und zwar durch Gase, sogenannte Pyrolysegase, die nach oben steigen und sich an der Decke sammeln.
Ab 200 Personen Kapazität greife die Versammlungsstättenverordnung in Wirtschaften, Diskotheken und Bars. Heißt: alle drei Jahre regelmäßige Kontrollen und mögliche Stichprobenkontrollen durch die Bauaufsicht. „Offenes Feuer ist verboten“, sagt der 35-jährige Kreisbrandrat. Dekoration ist natürlich erlaubt. Diese müsse allerdings von Feuerquellen entfernt platziert und im besten Fall nicht leicht entflammbar sein. Bei Einbauten, wie Dämmung, Bar oder Technik, müsse der Gastwirt ebenfalls darauf achten, nicht entflammbares Material zu verwenden.