Die kranke Isabella aus Karlsfeld braucht einen Schulbegleiter für den Unterricht. Ihr Vater findet keinen – nun droht ihm eine Strafe.
Karlsfeld – Die zehnjährige Isabella P. leidet seit ihrer Geburt an einer seltenen und unheilbaren Lungenkrankheit. Sie braucht rund um die Uhr ein Atemgerät und entsprechende Betreuung. Die Krankenkasse bewilligte daher schon vor Jahren ein Pflegebudget von 300 000 Euro pro Jahr.
Isabellas Vater Fritz P. ist federführend für die Pflege seines Kindes verantwortlich. Er hat seine Arbeit aufgegeben und weicht Isabella nicht von der Seite, denn: „Es muss immer jemand neben ihr sitzen!“
Das Problem: Abgesehen von ihrer schweren körperlichen Einschränkung ist Isabella ein normales, lustiges, schlaues Mädchen. Ärzte empfehlen daher seit Jahren, dass Isabella in die Schule geht und mit anderen Kindern zusammenkommt – unter der Bedingung, dass sie von einer medizinisch geschulten Fachkraft begleitet wird.
„Pflegenotstand“ führt dazu, dass Familie keinen Schulbegleiter findet
Und hier hakt es: Seit Jahren erklärt Isabellas Vater, dass er keine geeignete Schulbegleitung finde. Er beruft sich auf den grassierenden „Pflegenotstand“ und die Tatsache, dass Pflegedienste die Herausforderung durch Isabellas seltene Krankheit scheuen würden. Während der ersten Schuljahre Isabellas ging er daher selbst mit ins Klassenzimmer.
Doch dies führte – auch wenn Fritz P. dies abstreitet – zu Problemen. Weder Grundschule noch Landratsamt oder andere Eltern wollten damals gegenüber der Heimatzeitung schildern, was sich genau im Klassenzimmer abspielte. Doch dank eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), das Fritz P. letztlich die Begleitung seiner Tochter in die vierte Grundschulklasse untersagte, bekommt man davon zumindest eine Ahnung.
Die Richter attestieren dem Vater, dass „es ihm an einem grundsätzlichen Verständnis für die Belange von Schule sowie von Mitschülern mangelt“. Er habe „in unzulässiger Weise Sonderrechte für sich in Anspruch genommen“, sich „wiederholt in erheblicher Weise unangemessen gegenüber der Klassenlehrerin und der Schulleitung“ verhalten und deswegen sogar „ein dreitägiges Hausverbot“ in der Schule bekommen. Isabellas Klassenkameraden hätten durch die Anwesenheit Fritz P.‘s „über eine angespannte Atmosphäre in der Klasse und über Druck- und Angstsituationen“ geklagt. Und schließlich, das ist vielleicht der traurigste Teil des Urteils, leide „nach Aktenlage“ sogar Isabella selbst „unter der – auf das Verhalten ihres Vaters zurückzuführenden – angespannten Atmosphäre im Unterricht“.
Vater sagt, dass er „jeden Monat 100 E-Mails“ schreibt
Die Folge: Die ganze vierte Klasse verbrachte Isabella zuhause. Allein. Das einzige andere Kind, das sie dort regelmäßig zu Gesicht bekam, war ihr um drei Jahre älterer Bruder. Lediglich wenn es darum ging, Schulaufgaben zu schreiben, kamen Vertreter der Grundschule vorbei. „Die saßen dann bei uns am Küchentisch“, berichtet der Vater. Und er bleibt dabei: Er habe einfach keinen Schulbegleiter gefunden, „obwohl ich jeden Monat 100 E-Mails schreibe“!
Mit Abschluss der vierten Klasse, im vergangenen Juli, hatten Isabellas Eltern jedoch die Hoffnung, dass mit dem Übertritt ans Gymnasium die Begleitung durch den Vater wieder möglich werden würde. Sie beriefen sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention und glaubten, dass ein neuer Rektor an einer neuen Schule wie dem Karlsfelder Gymnasium offener sein würde für Isabella und – vor allem – ihren Vater im Klassenzimmer.
Weit gefehlt. Auch ans Karlsfelder Gymnasium darf er nicht mit. Sowohl Schule als auch Kultusministerium berufen sich auf das angesprochene Urteil des VGH. Weil der Vater weiterhin darauf beharrt, keinen Begleiter zu finden – „Da muss man kompetent rangehen!“ – hat Isabella seit September keinerlei Unterricht bekommen. Und deswegen eskaliert die Sache nun.
Kultusministerium hat so einen Fall noch nie erlebt
Während der Vater das Ministerium wegen Kindeswohlgefährdung beim Dachauer Jugendamt anzeigte, schickte ihm das Landratsamt einen Bußgeldbescheid über 500 Euro, weil er sein schulpflichtiges Kind nicht am Schulleben teilhaben lasse. Fritz P. hält dies für einen Skandal und legte Widerspruch ein: „Jetzt geht‘s vor Gericht!“
Das Landratsamt möchte zu dem Fall keine Nachfragen beantworten und verweist ans zuständige Kultusministerium. Dort erklärt man sachlich, dass es sich um eine „sehr komplexe Situation“ handele. Allerdings, und hier wird der Sprecher dann doch deutlich, „haben wir noch nie erlebt, dass jemand über Jahre keine Schulbegleitung findet“ – und das, obwohl das Ministerium zahlreiche Kontakte vermittelt habe.
Wie es nun weiter geht? Fritz P. sagt, dass er weiter „intensiv“ nach einem Pfleger für Isabella sucht. Sein Kontakt: isabella.pro@gmx.de. Gerne dürften sich aber auch Rechtsanwälte melden, für seinen Kampf gegen den „impertinenten“ Bußgeldbescheid des Landratsamts.